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Politiker für steuerfinanzierte Rundfunkgebühr

Archivmeldung vom 09.05.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.05.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

In der Debatte um die Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks zeichnet sich derzeit kein grundlegend neues Gebührenmodell ab. Medienexperten, Politiker und Juristen rechneten auf einer in Zusammenarbeit mit der Konrad-Adenauer-Stiftung veranstalteten Podiumsdiskussion beim Medientreffpunkt Mitteldeutschland am Dienstag in Leipzig lediglich mit einer Reformierung des derzeitigen gebührenfinanzierten Systems.

"Ein steuerfinanziertes Modell wäre sicher der große Wurf", sagte der Chef der Thüringer Staatskanzlei, Gerold Wucherpfennig. Dem Streit mit der EU um unzulässige Beihilfen würde das Steuermodell aber nicht Stand halten.

Auch der medienpolitische Sprecher der sächsischen CDU-Fraktion, Roland Wöller, bezeichnete ein solches Modell als "charmantesten Weg", räumte ihm aber ebenfalls kaum Chancen ein. Um den zum Automatismus geratenen Erhöhungen der Rundfunkgebühren alle vier Jahre zu begegnen, forderte der Parlamentarier die Einführung einer Obergrenze. Die Länderparlamente hätten schließlich nicht nur die Aufgabe, die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ermittelten Gebührensteigerungen abzunicken.

Wucherpfennig verwies darauf, dass die Löhne und Gehälter in Deutschland zwischen 1990 und 2005 um etwa 20 Prozent gestiegen seien, die Rundfunkgebühr jedoch um 40 Prozent. "Wir wollen mit Sicherheit nicht die KEF auflösen", sagte Wucherpfennig. Aber das derzeitige System sei nicht mehr sozial gerecht. So steuere die Wirtschaft derzeit nur 10 Prozent zum Gebührenaufkommen bei.

Auch der Verfassungsrechtler Christoph Degenhart, Direktor des Leipziger Instituts für Rundfunkrecht, forderte eine Obergrenze, die an die Höhe der verfügbaren Einkommen gekoppelt sein könnte. Zudem müsste künftig gewährleistet werden, dass Gebührenausfälle, etwa durch die Befreiung von Hartz-IV-Empfängern, von der Allgemeinheit aufgefangen werden. Damit wären auch die jeweiligen Rundfunkanstalten unabhängiger von der sozialen Zusammensetzung in ihren Ländern. Hintergrund ist die Tatsache, dass Anstalten wie etwa der MDR wegen der hohen Arbeitslosigkeit in Ostdeutschland überproportional von den Gebührenbefreiungen betroffen sind.

Quelle: Pressemitteilung Medientreffpunkt Mitteldeutschland

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