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Schweiz will Urheberrecht an "Realität des Internets" anpassen

Archivmeldung vom 07.06.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.06.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Der Schweizer Bundesrat will das Urheberrecht modernisieren. Die Rechte und Pflichten von Kulturschaffenden, Konsumenten und Providern sollen mit gezielten Maßnahmen "an die Realität des Internets" angepasst werden, hieß es am Freitag. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ist beauftragt worden, bis Ende 2015 eine entsprechende Vorlage zu erarbeiten.

Die Modifizierung des Urheberrechts erfolgt entsprechend der Empfehlungen der Arbeitsgruppe zum Urheberrecht (AGUR12). Konkret soll festgelegt werden, dass das Herunterladen von geschützten Werken zu privaten Zwecken zulässig bleibt. Das Hochladen zur weiteren Verbreitung sei hingegen illegal.

Schweizer, die beispielsweise Peer-to-Peer-Netzwerke nutzen, sollen jedoch nach Vorschlag der Urheberrechts-Arbeitsgruppe künftig mit einem aufklärenden Hinweis zunächst auf die möglichen Folgen ihres Handels hingewiesen und erst bei wiederholtem Verstoß rechtlich belangt werden. Auch die Provider werden in die Pflicht genommen: Rechtsverletzende Inhalte sollen nach Hinweis entfernt werden müssen. In schwerwiegenden Fällen sei der Zugang zu Webportalen mit offensichtlich illegalen Inhalten zu sperren. Auf die Einführung einer allgemeinen, alle Nutzungen im Internet abdeckenden Kulturflatrate will der Bundesrat derweil vorerst verzichten, da diese gegen internationale Verträge verstoßen würde.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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