BR-Jugendradio: Frequenztausch von DAB+ auf UKW ist rechtlich nicht zulässig
Archivmeldung vom 08.04.2014
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Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt"Der geplante Austausch des digital verbreiteten Jugendprogramms PULS mit dem bisherigen analogen Programm BR-Klassik ist unzulässig", so Prof. Dr. jur. Johannes Kreile, der im Auftrag des Verbandes Bayerischer Lokalrundfunk (VBL) und des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) den geplanten Umstieg des BR-Jugendradios PULS auf die UKW-Frequenzen von BR-Klassik juristisch analysiert hat.
Der Bayerische Rundfunk will sein Programm BR-Klassik künftig nicht mehr über UKW verbreiten, sondern diese Frequenzen dem Jugendradio zur Verfügung stellen und damit die Frequenznutzung (DAB+ statt UKW) verändern.
Der geplante Frequenztausch sei gleich aus mehreren Gründen rechtswidrig, so Medienjurist Prof. Dr. Kreile in dem erstellten Gutachten unter Berufung auf den Rundfunkstaatsvertrag, § 11c Abs. 2 Satz 6 und § 19 Satz 3. Zum einen fände "kein inhaltlicher Austausch eines Programmes", sondern lediglich "eine veränderte Frequenznutzung" statt. Zum anderen sei eine "analoge Verbreitung bisher ausschließlich digital verbreiteter Programme unzulässig" - das ausdrückliche Verbot eines Austausches findet sich darüber hinaus selbst im Bayerischen Rundfunkgesetz verankert. Kreile kommt nach ausgiebiger Prüfung zu dem Fazit, dass sowohl ein Widerspruch innerhalb des Bayerischen Rundfunkgesetzes vorliege, als auch gegen Regelungen des Rundfunkvertrages verstoßen werde. Der bayerische Gesetzgeber sei zudem nicht berechtigt, von Bindungen landesrechtlich abzuweichen, die er sich im Rundfunkstaatsvertrag selbst auferlegt habe. Somit sei der Bayerische Rundfunk nur ermächtigt, zusätzliche digitale terrestrische Hörfunkprogramme zu veranstalten, jedoch nicht die Frequenznutzung (DAB+ statt UKW) zu verändern.
Quelle: Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) (ots)