Stalking-Bekämpfungsgesetz: BDZV kritisiert fehlende Ausnahmeregelung für Journalisten
Archivmeldung vom 30.11.2006
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Freigeschaltet durch Jens Brehl"Die berechtigten Interessen der Presse werden nicht berücksichtigt." Mit Enttäuschung reagierte der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) auf das heute in Berlin vom Bundestag verabschiedete Stalking-Bekämpfungsgesetz.
Der Gesetzestext
enthalte keine eindeutige Ausnahmeregelung, dass Journalisten nicht
unter dieses Gesetz fallen, kritisierte eine Sprecherin des BDZV.
Damit stünden Journalisten bei ihren Recherchen mit einem Bein im
Gefängnis. "Es ist der falsche Weg, die journalistische Recherche
grundsätzlich unter den Generalverdacht des Stalkings zu stellen."
Der BDZV habe immer bekräftigt, dass der Schutz vor Psychoterror durch Belästigung und Verfolgung - dem so genannten Stalking - gewährleistet sein müsse. Journalisten seien jedoch keine Stalker, sie gingen lediglich ihrer Arbeit nach, erklärte der BDZV. Dazu gehöre auch die intensive Recherche, die von einzelnen Betroffenen zu Unrecht als Verfolgung oder "Stalking" empfunden werden könne.
Quelle: Pressemitteilung Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)