Zeitungsverleger kritisieren Entscheidung der Ministerpräsidenten
Archivmeldung vom 12.06.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat die Entscheidung der Ministerpräsidenten zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag scharf kritisiert. Es sei sehr bedauerlich, dass die Ministerpräsidenten-Entscheidung lediglich im Bereich der nicht-sendungsbezogenen Telemedien eine klare Absage an lange Text- und Fotoangebote der öffentlich-rechtlichen Anstalten im Internet enthalte, sagte ein BDZV-Sprecher heute in Berlin.
Unter dem Etikett "sendungsbezogen" dürften ARD und ZDF weiterhin Angebote machen, die in Form und Inhalt quasi identisch mit vielen Internetportalen der Verlage seien. "Da die öffentlich-rechtlichen Sender mit ihren umfassenden Fernseh- und Radioprogrammen das gesamte Lebensspektrum abbilden, haben sie jetzt - mit dem Segen der Ministerpräsidenten - freie Bahn, jedes politische Thema, jedes Sportereignis, jeden Kulturevent und jede relevante Wirtschaftsberichterstattung mit beliebig viel Text- und Fotomaterial ins Netz zu verlängern", so der BDZV. Dies führe zu einer dramatischen Verzerrung der Wettbewerbsverhältnisse im Nutzermarkt, wo sich die Zeitungsverlage wie andere private Anbieter behaupten müssten.
"Jetzt
muss Brüssel ein Machtwort sprechen", erklärte BDZV-Präsident Helmut
Heinen. In einem Brief an die zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes
appellierte Heinen heute, in den anstehenden Konsultationen die für
einen fairen Wettbewerb unerlässlichen Korrekturen von Bund und Ländern
einzufordern.
ZDF-Intendant Schächter zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Erwartungsgemäß haben sich die Ministerpräsidenten bei ihrer Beratung des Entwurfs für den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag auf Eckpunkte verständigt und eine abschließende Entscheidung für Oktober angekündigt. Dies sei, so ZDF Intendant Markus Schächter, "eine Grundlage, um komplizierte Fragen noch einmal in Ruhe abzuwägen."
Schächter: "Es geht um existentielle Zukunftsfragen der deutschen Medienordnung, um den Zugang der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes zu den öffentlich-rechtlichen Inhalten, um die Qualität des publizistischen Wettbewerbs und um die Balance zwischen öffentlich-rechtlichen und kommerziellen Medien. Ich erkenne den Versuch, zwischen Brüssel und Karlsruhe eine Lösung zu finden und gleichzeitig den Grundfesten unserer demokratischen Medienordnung gerecht zu werden. Darauf deutet der Hinweis des hessischen Ministerpräsidenten Koch hin, dass der vorliegende Entwurf noch einmal einer 'juristischen Qualitätssicherung' unterzogen wird und dass Gespräche mit den Betroffenen und der EU-Kommission geführt werden."
Schächter sieht in der geplanten Begrenzung der öffentlich-rechtlichen Internetinhalte auf "sendungsbezogene Themen" und auf einen Zeitraum von sieben Tagen eine Einschränkung, die Brüssel so gar nicht verlange. Gerade bei der noch strittigen Frage, ob in den Telemedien von ZDF und ARD auch unterhaltende Angebote gemacht werden dürften, gebe es keinerlei Brüsseler Vorgaben. Schächter kritisiert in diesem Zusammenhang die Übererfüllung der Brüsseler Vorgaben durch die deutschen Bundesländer: "Dafür gibt es keinerlei Notwendigkeit. Die BBC und France Télévision zum Beispiel haben im Netz mit Erlaubnis von Brüssel deutlich größere Spielräume."
Quelle: BDZV / ZDF