Gutachten: "Legitimation und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Fernsehens in Zeiten der Cloud" in Berlin vorgestellt
Archivmeldung vom 04.11.2016
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Freigeschaltet durch André OttDas interdisziplinäre Gutachten "Legitimation und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Fernsehens in Zeiten der Cloud" ist am Freitag, 4. November 2016, in Berlin vorgestellt worden. Die Autoren Professor Dieter Dörr, Professor Bernd Holznagel und Professor Arnold Picot präsentierten das vom ZDF beauftragte Gutachten in der Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz.
Die Studie geht von dem Befund aus, dass sich das Fernsehen im Zuge der Digitalisierung derzeit substantiell verändert. Es befinde sich im Übergang zum "Cloud-TV". Mit diesem Begriff bezeichnen die Wissenschaftler die vierte Generation des Fernsehens nach dem terrestrischen TV, dem Multikanalfernsehen über Kabel und Satellit sowie dem digitalen Fernsehen.
"Cloud-TV" vereint in einem Angebot normales Fernsehen, Video on Demand und andere Onlinedienste bis hin zu Social-Media-Plattformen sowie die Verbreitung über unterschiedliche Verteilmedien auf eine Vielzahl von Endgeräten. Abgerundet wird das Angebot durch Empfehlungs- und Personalisierungsmöglichkeiten auf Basis von BigData-Analysen. Es ist davon auszugehen, dass vor allem die großen amerikanischen Internetkonzerne auf diesem Markt eine bedeutende Rolle spielen werden.
Die Gutachter legen dar, dass der in der Verfassung begründete Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, zur Meinungsbildung und Integration der Gesellschaft beizutragen, unverändert fortbesteht. Mit Blick auf die Unübersichtlichkeit von Informationen im Netz, der Meinungsrelevanz von linearen und non-linearen Bewegtbildangeboten und den besonderen ökonomischen Eigenschaften, denen Fernsehen auch in Zeiten der Cloud unterliegt, sei ein politisch und wirtschaftlich unabhängiger Rundfunk essentiell, so die Wissenschaftler.
Diese Funktion könne sowohl aus verfassungsrechtlicher als auch aus ökonomischer Sicht aktuell nur vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk wahrgenommen werden. An einigen Stellen müssten rundfunkrechtliche Vorgaben an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden, um sicherzustellen, dass ZDF und ARD ihre Aufgaben auch in Zeiten des "Cloud-TV" weiter erfüllen können. Deshalb sollten Sendungen künftig länger als heute erlaubt in der Mediathek bleiben können.
Außerdem muss es möglich sein, spezielle Angebote extra für das Netz herzustellen. Die Gutachter plädieren dafür, mehr Möglichkeiten zum Austausch und zur Beteiligung des Publikums an Diskussionen anzubieten.
Im Anschluss an die Präsentation diskutierten ZDF-Intendant Thomas Bellut, Heike Raab, Staatssekretärin und Beauftragte für Medien im Vorsitzland der Rundfunkkommission Rheinland-Pfalz, Staatsminister Rainer Robra, Leiter der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt und Vorsitzender der AG Telemedien der Rundfunkkommission sowie Marlehn Thieme, Vorsitzende des ZDF-Fernsehrats, über den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in einem sich wandelnden Medienumfeld.
Quelle: ZDF (ots)