Behindertenbeauftragter Hüppe kritisiert TV-Gebühr für fast Blinde
Archivmeldung vom 19.12.2012
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.12.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Behindertenbeauftragte der Bundesregierung und der Sozialverband Deutschland (SoVD) haben Nachbesserungen bei dem ab Januar geltenden Rundfunkbeitrag gefordert. In der "Bild-Zeitung" kritisierten der Behindertenbeauftragte Hubert Hüppe und SoVD-Präsident Adolf Bauer, dass sogar fast blinde und fast taube Personen sowie schwer Demenzkranke eine Teilgebühr zahlen sollen. "Es ist absurd, blinden und tauben Menschen für Programme in die Tasche zu greifen, die sie kaum wahrnehmen können", sagte SoVD-Präsident Bauer der "Bild-Zeitung".
Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe, sprach sich für eine Beibehaltung der bisherigen Rundfunkgebührenbefreiung für schwer Sehr- und Hörbehinderte aus. Sie solle "nicht abgeschafft werden", sagte Hüppe. Gerade für schwerbehinderte Menschen, die an öffentlichen Veranstaltungen nicht teilnehmen könnten, sei sie "ein wichtiger Nachteilsausgleich". Hüppe: "Es ist nicht nachzuvollziehen, warum Menschen mit starker Seh- oder Hörbehinderung und Demenzkranke in Pflegeheimen die Haushaltsabgabe zahlen sollen."
Dem "Bild"-Bericht zufolge müssen auch Tausende bisher von der Rundfunkgebühr befreite Behinderte und Demenzkranke in Pflegeheimen die neue Haushaltsabgabe zahlen. Selbst wer bis zu 95 Prozent der Sehkraft oder 85 Prozent der Hörfähigkeit verloren hat, ist zahlungspflichtig. Ausnahmen gelten nur für einkommensschwache Personen oder Empfänger von Blindengeld sowie Taubblinde. Sie müssen aber dafür einen Antrag stellen. Auch schwer Demenzkranke in Pflegeheimen sollen künftig die verringerte Gebühr von 5,99 Euro im Monat bezahlen. Ihr Zimmer im Pflegeheim wird von ARD, ZDF & Co. dafür als Wohnung angesehen. Damit kann die Haushaltsabgabe erhoben werden. So steht es laut "Bild-Zeitung" in der Begründung zum neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Eine Befreiung ist nur noch möglich, wenn der Pflegeheimbewohner Hilfe zur Pflege erhält, weil Rente und Pflegeversicherung nicht ausreichen, um die Heimkosten bezahlen zu können.
Quelle: dts Nachrichtenagentur