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Universal Music: Falsche Behauptungen in der Berichterstattung zum deutschen ESC-Wettbewerbssong

Archivmeldung vom 27.05.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.05.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Ann Sophie beim zweiten Probentag vom ESC-Clubkonzert, Februar 2015
Ann Sophie beim zweiten Probentag vom ESC-Clubkonzert, Februar 2015

Foto: Frank Schwichtenberg
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Am vergangenen Samstag fand in Wien das Finale des Eurovision Song Contest (ESC) 2015 statt, den 200 Millionen Menschen live im Fernsehen verfolgt haben. Bei der Akquisition des Songs für die deutsche Vertreterin Ann Sophie soll es im Vorfeld des weltweit größten Musikwettbewerbs angeblich zu Irritationen bei der Sängerin Ivy Quainoo gekommen sein. Dies ist für die Universal Music Entertainment GmbH in keiner Weise nachvollziehbar.

Die Universal Music Entertainment GmbH teilt in ihrer Pressemitteilung weiter mit: "Vielmehr ist es ist gang und gäbe, dass Autoren ihre Songs mehreren Künstlern anbieten. Die Autoren entscheiden auch darüber, wer den Song am Ende erstveröffentlichen darf. Konkurrenzsituationen unter Künstlern können dabei nicht immer ausgeschlossen werden. Nachdem klar war, dass Ann Sophie die Wildcard für den deutschen Vorentscheid 'Unser Song für Österreich' erhalten würde, wurde 'Black Smoke' aus einem Pool von Song-Vorschlägen ausgewählt.

Universal Music hat die erforderlichen Rechte wie üblich geklärt und für alle nachvollziehbar erworben. Im Wissen um die besondere Bedeutung des ESC haben wir uns darüber hinaus sogar für eine doppelte Absicherung entschieden, und deshalb nicht nur mit den Songschreibern bzw. deren Verlag, sondern zusätzlich auch mit Ivy Quainoos Management eine verbindliche Vereinbarung getroffen, die alle etwaig offenen Fragen regelt. Beides geschah noch vor Ann Sophies Auftritt beim deutschen Vorentscheid. Damit liegt das Erstveröffentlichungsrecht zweifelsfrei bei Ann Sophie. Auf diese Weise konnte der Wunsch der Originalautoren, den Song mit Ann Sophie ins Rennen um die Teilnahme beim ESC zu schicken, kurzfristig und mit maximaler Transparenz für ausdrücklich alle Beteiligten realisiert werden.

Anderslautende Behauptungen sind nachweislich falsch. Um weiteren Schaden von den beteiligten Künstlern, Unternehmen und Kooperationspartnern abzuwenden, behält sich die UNIVERSAL MUSIC GROUP vor, gegen falsche Behauptungen auch in der Berichterstattung juristisch vorzugehen."

Quelle: Universal Music Entertainment GmbH (ots)

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