Deutsche und europäische Zeitungs- und Zeitschriftenverleger begrüßen Konsultation der EU-Kommission zu Verlegerrechten
Archivmeldung vom 23.03.2016
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.03.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Verbände der deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverleger BDZV und VDZ begrüßen gemeinsam mit den führenden europäischen Zeitungs- und Zeitschriftenverlegerverbänden EMMA, ENPA, EPC und NME den heutigen Start einer Konsultation der EU-Kommission zur Rolle der Verleger in der urheberrechtlichen Wertschöpfungskette. Die Konsultation ist ein wichtiger Schritt in einer Zeit, in der die Rolle und der Wert der Presse in einer globalisierten digitalen Medienwelt ganz besondere Bedeutung erlangen.
"Europäische Zeitungen und Zeitschriften sind weltweit führend darin, vielfältige und hochwertige journalistische Medien in allen gedruckten und digitalen Formen zu ermöglichen, zu finanzieren, zu kreieren und zu verbreiten", erklärten die Verlegerorganisationen heute in Berlin und Brüssel. "Um diese zentrale Bedingung jeder demokratischen und freien Gesellschaft im digitalen Zeitalter zu erhalten, müssen die Presseverleger endlich in die seit langem bestehenden Kataloge der Rechteinhaber des EU-Urheberrechts aufgenommen werden."
Diese Rechte seien nichts Neues, sondern seit langem den Rundfunkunternehmen, Film- und Musikproduzenten eingeräumt. Sie umfassen das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Recht der öffentlichen Wiedergabe. Diese Rechte hätten keine Auswirkungen auf die vertragliche Beziehung zwischen Verlegern und Journalisten oder auf bestehende Rechtsvorschriften zur Rechteübertragung in einigen Mitgliedsstaaten. Diese Rechte würden spezielle gesetzliche Regelungen in verschiedenen Mitgliedsstaaten, wie etwa in Spanien oder Deutschland, unberührt lassen und hätten keine Auswirkungen auf die Rechte eines jeden, Artikel zu verlinken und zu teilen. Diese Rechte wären im Einklang mit allen Urheberrechtsausnahmen unter Einschluss derjenigen über Zitat, Illustration, Forschung und Privatkopie etc.
Quelle: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger (ots)