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Wird GEZ-Gebühr doch noch gekippt? – Anwalt hofft auf faires Urteil in Karlsruhe

Archivmeldung vom 18.05.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.05.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Screenshot Twitter-Account
Bild: Screenshot Twitter-Account

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat sämtliche Klagen gegen den GEZ-Beitrag abgelehnt. Rechtsanwalt Sascha Giller will sich damit nicht abfinden und zieht nun vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Er vertritt fast 1000 Kläger, die insgesamt 100 Klagen gegen die Rundfunkgebühr eingereicht haben.

Im Interview mit Armin Siebert sagte Rechtanwalt Sascha Giller folgendes:

"Herr Giller, nach der Absage in Leipzig, ist das Thema GEZ-Beitrag für Sie beendet?

Nein, das Thema ist noch nicht beendet. Das Bundesverwaltungsgericht hat nur einzelne Grundfragen abschließend bewertet. Darum werden wir die Urteile vor dem Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen.

Was ist der Kern Ihrer Argumentation gegen diese pauschale Rundfunkgebühr?

Es gibt verschiedene rechtliche Ansätze. Zum einen wird hier eine Art Steuer erhoben und das übersteigt die Zuständigkeit der Länder und erst recht des Beitragsservices. Weiterhin, mit dieser pauschalen Wohnungsabgabe, egal, ob eine oder vier Personen in der Wohnung wohnen, sehen wir die Gleichbehandlung verletzt. Und letztendlich sehen wir eine Grundrechtsverletzung in dieser Zwangsabgabe, von der man sich nicht abmelden darf.

Wie ist das eigentlich mit einer Zweitwohnung? Muss ich dann zweimal zahlen?

Das ist in der Tat so. Wenn Sie eine Zweitwohnung angemeldet haben, müssen Sie ein zweites Mal den vollen Beitrag zahlen. Über diesen Punkt hat allerdings das Bundesverwaltungsgericht noch nicht entschieden.

Wie hat denn das Bundesverwaltungsgericht die Ablehnung der wesentlichen Punkte Ihrer Klage begründet?

Die schriftlichen Gründe liegen uns noch nicht vor. In der mündlichen Urteilsbegründung wurden bereits einige Ausführungen gemacht. Insgesamt geht das Gericht davon aus, dass es den staatlichen Rundfunkanstalten für ihre unabhängige Arbeit gestattet sein soll, diese Gebühren einzutreiben. Den Fakt der Pauschalität bzw. Ungerechtigkeit dieser Abgabe pro Wohnung hat das Gericht im Lichte des Familienschutzes als hinnehmbar eingeschätzt. Bei 30 Prozent Einzelpersonenhaushalten halte ich das für eine gewagte Prognose. Ich bin gespannt, was das Bundesverfassungsgericht dazu sagen wird.

Wie sehen Sie Ihre Chancen in Karlsruhe?

Am Verfassungsgericht wird das Urteil nur in Bezug auf Grundrechtsverletzungen überprüft. Und es gibt schon einzelne Anhaltspunkte von der früheren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes in Bezug auf die damaligen GEZ-Gebühren, die uns Hoffnung machen, dass es hier eine Korrektur der Rechtsprechung von Leipzig geben wird.

Wann rechnen Sie mit der endgültigen Entscheidung?

Wenn die begründeten Urteile, wie versprochen, Ende Mai kommen, können wir im Juni die Verfassungsbeschwerde einreichen. Trotzdem gehe ich davon aus, dass wir frühestens nächstes Jahr im Frühling einen Termin beim Bundesverfassungsgericht bekommen.

Was für Konsequenzen könnte es denn haben, wenn diese GEZ-Gebühr gekippt werden würde?

Im Großen und Ganzen würde der Finanzierungsweg gekippt werden, nicht aber der öffentlich-rechtliche Rundfunk, da er grundrechtlich geschützt ist. Die Finanzierung könnte allerdings fairer umgestaltet werden, vielleicht mit Abmeldemöglichkeiten oder zumindest Härtefällen. Ich erwarte für die Zukunft eine Diskussion darüber, in welchem Umfang öffentlich-rechtlicher Rundfunk finanziert werden muss, da das Argument der Grundversorgung beim derzeitigen Angebot an 22 öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern und 75 Radioprogrammen wohl weit überschritten ist.

Aber mit Regressforderungen könnte man nicht rechnen, wenn das Urteil gekippt wird?

Doch, durchaus. Nach dem Rundfunkstaatsvertrag können bis zu drei Jahre rückwirkend rechtswidrig gezahlte Beiträge zurückgefordert werden.

Und dann müssten ARD & Co vom Staat wie eine Bad Bank gerettet werden?

Ich gehe davon aus, dass das Urteil so ausgestaltet werden würde, dass es nicht zu existentiellen Gefährdungen kommt. Da wird es sicher Übergangsvorschriften geben. Es müsste dann von politischer Seite geschaut werden, wie dieses Loch gestopft wird.

Ich hege größere Hoffnungen darauf, dass das System umgestaltet wird und es so kostengünstiger für den Bürger wird."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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