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„Bild“ widersetzt sich Gericht – und muss zahlen

Archivmeldung vom 07.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild Zeitung (Symbolbild
Bild Zeitung (Symbolbild

Hendrike 21:23, 28 August 2006 (UTC) [CC BY-SA 2.5], from Wikimedia Commons

Erneut hat sich die „Bild“ aus dem Hause Springer gegen geltendes Recht und journalistische Standards hinweggesetzt. Aktuell geht es um einen Fall, in dem das Blatt trotz vorheriger richterlicher Weisung erneut ein Foto veröffentlichte. Das ganze geschah ganz bewusst und zeigt die Einstellung der „Bild“-Redaktion gegenüber der Justiz, teilt das russische online Magazin "Sputnik" auf seiner deutschen Webseite mit.

Weiter heißt es dort: "Im August 2017 kam es am Rande des G20-Gipfels in Hamburg zu Protesten und Plünderungen. In diesem Zusammenhang hatte die „Bild“ Fotos aus einem Drogeriemarkt veröffentlicht und darauf eine Frau vergrößert. Die Überschrift: „Der Wochenend-Einklau?“ und weiter hieß es dazu: „Zeugen gesucht! Bitte wenden Sie sich an die Polizei.“

Die abgebildete Frau hat gegen „Bild“ vor dem Frankfurter Landgericht Klage eingereicht. Sie sah ihre Persönlichkeitsrechte verletzt. In der Tat gleicht die vergrößerte Aufnahme in der „Bild“ einem öffentlichen Pranger. Die Frau bekam schließlich Recht.

Der Richterspruch schien der „Bild“-Redaktion aber recht egal zu sein. Denn trotz allem hat die Redaktion das Foto im Januar 2018 erneut veröffentlicht. Der einzige Unterschied: Diesmal wurde die Klägerin nicht extra vergrößert, das Bild wurde komplett gezeigt. Die Überschrift diesmal: „Bild zeigt die Fotos trotzdem.“ Das ließ das Gericht sich allerdings nicht gefallen.

In einem neuen Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt heißt es, bei der Veröffentlichung sei es unerheblich, dass die Zeitung beim zweiten Mal das gesamte Foto und nicht mehr eine ursprünglich beanstandete Ausschnittsvergrößerung gezeigt habe. Ein Ordnungsgeld von 50.000 Euro wurde verhängt, ein Widerspruch seitens des Verlags wurde zurückgewiesen. Die Zeitung habe bewusst und gewollt versucht, die Entscheidung des Landgerichts zu umgehen, hieß es zur Begründung."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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