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HAMBURGER ABENDBLATT setzt sich im Rechtsstreit gegen Eva Herman durch

Archivmeldung vom 21.06.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.06.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Eva Herman Bild: Michael Panse / de.wikipedia.org
Eva Herman Bild: Michael Panse / de.wikipedia.org

Im Rechtsstreit um einen Artikel im HAMBURGER ABENDBLATT zu Äußerungen der Buchautorin und ehemaligen Tagesschau-Sprecherin Eva Herman auf einer Pressekonferenz im Jahr 2007 hat jetzt in letzter Instanz der Bundesgerichtshof entschieden: Das HAMBURGER ABENDBLATT durfte in der gewählten Form über die damaligen Äußerungen Eva Hermans zur NS-Familienpolitik berichten. Die von Eva Herman geltend gemachten Ansprüche auf Schmerzensgeld, Unterlassung und Richtigstellung wurden abgewiesen, das vorangegangene Urteil des Oberlandesgerichtes Köln aufgehoben.

Das HAMBURGER ABENDBLATT hatte sich an den Bundesgerichtshof gewandt, weil die Revision vom Oberlandesgericht Köln nicht zugelassen worden war. Daraufhin hatte der Bundesgerichtshof die Revision angenommen und am 21. Juni 2011 erneut über den Streit verhandelt.

Das Gericht machte in seiner Entscheidung deutlich, dass die umstrittene Äußerung Eva Hermans vom HAMBURGER ABENDBLATT "weder unrichtig noch verfälscht oder entstellt" wiedergegeben worden sei. Die Äußerung lasse, so der Bundesgerichtshof, "im Gesamtzusammenhang betrachtet gemessen an Wortwahl, Kontext der Gedankenführung und Stoßrichtung" nur die Deutung zu, die das HAMBURGER ABENDBLATT ihr beigemessen habe.

Claas-Hendrik Soehring, Leiter Verlagsrecht der Axel Springer AG: "Mit dem heutigen Urteil hat der Bundesgerichtshof einmal mehr Fehlentscheidungen der unteren Instanzen korrigiert. Selbstverständlich müssen auch Prominente wie Eva Herman eine kritische Auseinandersetzung mit ihren öffentlichen Äußerungen hinnehmen - alles andere liefe auf bloßen Verlautbarungs- und Gefälligkeitsjournalismus hinaus und hätte mit objektiver, unabhängiger publizistischer Arbeit nichts zu tun."

Quelle: HAMBURGER ABENDBLATT

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