Fernsehrat leitet Genehmigungsverfahren für die Änderungskonzepte der Telemedienangebote von 3sat und phoenix ein
Archivmeldung vom 02.07.2021
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.07.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićDer Fernsehrat leitet für die Änderungskonzepte der Telemedienangebote von 3sat und phoenix jeweils das nach dem Medienstaatsvertrag vorgesehene Genehmigungsverfahren ("Drei-Stufen-Test") ein.
Die vom Intendanten vorgelegten Telemedienänderungs-konzepte zu 3sat und phoenix sehen wesentliche Änderungen in den Bereichen eigenständige audiovisuelle Inhalte ("Online-Only"), Verweildauer/Archivkonzept sowie der Verbreitung der Inhalte über Drittplattformen vor.
Dritte haben bis zum 16. August 2021 die Möglichkeit zur Stellungnahme. Die Stellungnahmen sind per E-Mail an die Adresse [email protected] zu übermitteln.
Der Fernsehrat hat die Vorsitzende zudem beauftragt, gemeinsam mit der Vorsitzenden des Ausschusses Telemedien ein beschränktes Ausschreibungsverfahren zur Vergabe eines Gutachtens durchzuführen und einen Gutachter zu mandatieren. Dieser Gutachter soll die Auswirkungen der wesentlichen Änderungen der Telemedienangebote von 3sat und phoenix auf allen relevanten Märkten untersuchen und bewerten.
Zeitgleich mit der Veröffentlichung übermittelt die Vorsitzende des Fernsehrates die beiden Änderungskonzepte zur Mitberatung an die Konferenz der Gremienvorsitzenden der ARD (GVK).
Der vollständige Beschluss des Fernsehrates, die Änderungskonzepte der Telemedienangebote von 3sat und phoenix sowie weitere Informationen zum Verfahren sind auf der Internetseite des Fernsehrates veröffentlicht: https://www.zdf.de/zdfunternehmen/drei-stufen-test-100.html
Quelle: ZDF-Fernsehrat / Verwaltungsrat (ots)