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Erdogan reicht Strafantrag gegen Jan Böhmermann ein

Archivmeldung vom 12.04.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.04.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Recep Tayyip Erdogan Bild:  Global Panorama, on Flickr CC BY-SA 2.0
Recep Tayyip Erdogan Bild: Global Panorama, on Flickr CC BY-SA 2.0

Der türkische Präsident Erdogan hat offiziell einen Strafantrag gegen Jan Böhmermann eingereicht. Das teilte die Staatsanwaltschaft Mainz am Montagabend mit. Der entsprechende Strafantrag beziehe sich auf § 194 Strafgesetzbuch wegen Beleidigung, bzw. § 185 Strafgesetzbuch.

Erdogan werde dabei durch eine Rechtsanwaltskanzlei vertreten. Gegenstand sei "das öffentlich vorgetragene so genannte Schmähgedicht, das in der Sendung `ZDF Neo Royal` am 31.3.2016 ausgestrahlt worden ist", hieß es in einer Erklärung der Staatsanwaltschaft.

Der Strafantrag werde nun in dem bereits anhängigen Verfahren wegen Angriffs gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten nach § 103 Strafgesetzbuch geprüft.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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