Formelle Beschwerden bei öffentlich-rechtlichen Anstalten eingereicht
Archivmeldung vom 07.01.2020
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttAufgrund der Häufung unsachlicher Veröffentlichungen durch mehrere öffentlich-rechtliche Medien und der nicht mehr hinnehmbaren Sorglosigkeit, mit der Meldungen ungeprüft und überspitzt verbreitet werden, sieht sich der Verband des eZigarettenhandels (VdeH) gezwungen, formelle Beschwerden bei mehreren Gremien und Rundfunkräten der öffentlich-rechtlichen Anstalten einzureichen.
Michal Dobrajc, Vorsitzender des Verbands des eZigarettenhandels (VdeH) erklärt: "Im Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien und den jeweiligen Staatsverträgen der einzelnen Landessendeanstalten sind deutliche Grundsätze für die Berichterstattung benannt." Weiter betont er: "Insbesondere bei medizinischen Themen und Berichten über Studien sind strenge Maßstäbe an die journalistische Sorgfalt zu stellen. Gegen diese Maßstäbe wurde wiederholt in eklatanter und inakzeptabler Weise verstoßen."
Anlass für die Beschwerde sind Veröffentlichungen wie "E-Zigaretten so gefährlich wie Tabak" (tagesschau.de), die im Dezember sowohl auf der Online-Präsenz mehrerer Anstalten, sowie in den Sozialen Medien verbreitet wurden. Diese Meldungen waren nicht nur grundlegend falsch, sie entbehrten auch jeder wissenschaftlichen Grundlage. "Das ist eine moralische Bankrotterklärung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und wird dem Anspruch an Objektivität und Glaubwürdigkeit, der an öffentlich-rechtliche Medien gestellt werden muss und darf, nicht gerecht," sagt Dobrajc.
Der VdeH appelliert, dass sich die öffentlich-rechtlichen Anstalten an ihren eigenen Ansprüchen messen lassen. Insbesondere medizinische Themen sollten dabei sensibel und mit der notwendigen Sorgfalt angegangen werden. Eine kritische Auseinandersetzung mit dem Thema ist ausdrücklich erwünscht. Dies sollte jedoch auf Basis einer sachlichen Grundlage und frei von ideologischen oder persönlichen Motiven erfolgen.
Die formelle Beschwerde richtet sich an die Gremienvorsitzenden-konferenz des ARD, sowie dem Rundfunkrat des Rundfunks Berlin-Brandenburg, dem Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks, dem Rundfunkrat des Südwestrundfunks, dem Rundfunkrat des Norddeutschen Rundfunks, dem Hörfunk- und Verwaltungsrat des Deutschlandradios und der Intendanz der Deutschen Welle.
Quelle: Verband des eZigarettenhandels e.V. (VdeH) (ots)