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Satzung für Glückspiele beschlossen

Archivmeldung vom 12.11.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.11.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) haben am Dienstag die umstrittene Gewinnspielsatzung für Medien verabschiedet.

Dies berichtet das Branchenmagazin Werben & Verkaufen (W&V) in seiner morgen erscheinenden Ausgabe. Das neunseitige Papier ist indes gegenüber seiner ursprünglichen Fassung, die deutliche Einschränkungen für Call-In-Formate und Gewinnspiele vorsah, deutlich entschärft. So dürfen Jugendliche ab 14 Jahren beispielsweise weiterhin bei Formaten wie "Germany's next Top Model" mitraten. Ursprünglich sollten nur noch über 18-Jährige an kostenpflichtigen Spielen teilnehmen dürfen, so W&V. Zudem müssen die Sender die Mehrfachteilnehme einzelner Spieler nicht technisch einschränken. Der Satzung müssen laut W&V noch die Gremien der Landesmedienanstalten zustimmen, voraussichtlich tritt sie im Frühjahr kommenden Jahres in Kraft.

Quelle: w&v werben und verkaufen

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