Satzung für Glückspiele beschlossen
Archivmeldung vom 12.11.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) haben am Dienstag die umstrittene Gewinnspielsatzung für Medien verabschiedet.
Dies berichtet das Branchenmagazin Werben & Verkaufen (W&V) in seiner morgen erscheinenden Ausgabe. Das neunseitige Papier ist indes gegenüber seiner ursprünglichen Fassung, die deutliche Einschränkungen für Call-In-Formate und Gewinnspiele vorsah, deutlich entschärft. So dürfen Jugendliche ab 14 Jahren beispielsweise weiterhin bei Formaten wie "Germany's next Top Model" mitraten. Ursprünglich sollten nur noch über 18-Jährige an kostenpflichtigen Spielen teilnehmen dürfen, so W&V. Zudem müssen die Sender die Mehrfachteilnehme einzelner Spieler nicht technisch einschränken. Der Satzung müssen laut W&V noch die Gremien der Landesmedienanstalten zustimmen, voraussichtlich tritt sie im Frühjahr kommenden Jahres in Kraft.
Quelle: w&v werben und verkaufen