Deutsche Rat für Public Relations "Der Tiger beißt zu"
Archivmeldung vom 26.02.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Deutsche PR-Rat hat im vergangenen Jahr 17 Rügen, 2 Freisprüche und 1 öffentliche Mahnung erlassen. Zählt man die im Februar 2007 ergangenen 7 Rügen und 1 Freispruch hinzu, so hatte der Rat im Laufe der letzten 12 Monate mit 28 Ratsprüchen genauso viele Urteile gefällt wie in der ganzen vorangegangenen Zeit seines Bestehens.
Während die Vorfälle der vergangenen Monate vornehmlich mit
Schleichwerbung zu tun hatten, scheinen sich die eingehenden
Beschwerden neuerdings vermehrt mit politischen Vorkommnissen zu
befassen. Da gab es die Massenbriefaktion eines Verbandes, die zu
einem Freispruch führte; und da stehen jetzt die Themen
"Mietdemonstranten" und "Leihbeamte" zur Beratung an.
Der Rat wird in diesem Jahr auf sein 20jähriges Bestehen
zurückblicken. Er wurde am 25. Mai 1987 gegründet, griff aber erst ab
1992 aktiv in das Kommunikationsgeschehen ein. 1995 sprach er seine
erste Rüge aus. Diese frühen Jahre seiner Existenz veranlassten
etliche Kritiker, ihn einen zahnlosen Tiger zu nennen.
"Der PR-Rat ist kein zahnloser Tiger mehr," sagte der
Ratsvorsitzende Dr. Horst Avenarius anlässlich der Vorstellung des
Jahresberichts 2006 im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin am
letzten Donnerstag. "Er hat Zähne und er beißt auch zu, unbeirrt von
eventuellen Drohungen mit gerichtlichen Schritten."
Der Deutsche Rat für Public Relations wird getragen von der
Deutschen Gesellschaft für Public Relations (DPRG), der Gesellschaft
der Public Relations Agenturen (GPRA) und dem Bundesverband deutscher
Pressesprecher (BdP). Er hat kommunikatives Fehlverhalten gegenüber
Öffentlichkeiten zu ahnden und ist darin eine dem Deutschen Presserat
und dem Deutschen Werberat vergleichbare Institution der freiwilligen
Selbstkontrolle. Wie die anderen Räte spricht er öffentliche Rügen
und Mahnungen aus, erläßt Verhaltensrichtlinien und nimmt zu
kommunikativen Fehlentwicklungen in der Öffentlichkeit Stellung.
Grundlage seiner Beurteilung über Vorgänge der Finanzkommunikation
sind die Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes und die Kriterien
der PR-Ratsrichtlinie zur ordnungsmäßigen Ad-hoc-Publizität, die im
November 2003 vorgestellt und 2005 den Rechtsänderungen entsprechend
aktualisiert wurde.
Quelle: Pressemitteilung DRPR