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Ermittlungen der Mainzer Staatsanwaltschaft wegen ZDF-Satire

Archivmeldung vom 06.04.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.04.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die Staatsanwaltschaft Mainz hat wegen der umstrittenen Passage über die Grenze zwischen Satire und einer "Schmähkritik" in der letzten Ausgabe von "Neo Magazin Royale" Ermittlungen eingeleitet.

Eine offizielle Mitteilung der Behörde darüber liegt dem ZDF noch nicht vor. Allerdings wurde der Sachverhalt bereits gegenüber verschiedenen Medien, darunter auch dem Mainzer Landesstudio des ZDF bestätigt. Danach wird wegen des Verdachts der Beleidigung von Organen oder Vertretern ausländischer Staaten ermittelt. Das ZDF hatte die Passage nach der Sendung für alle Wiederholungen und im Internet gelöscht, weil die Qualitätsansprüche und Standards des ZDF nicht erfüllt waren.

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Jan Böhmermann

Die Staatsanwaltschaft Mainz hat Ermittlungen gegen ZDF-Moderator Jan Böhmermann eingeleitet. Eine Sprecherin der Behörde sagte "Spiegel-Online", es gehe dabei um ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Beleidigung von Organen oder Vertretern ausländischer Staaten. Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs sieht dazu im Fall einer Verurteilung eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren vor.

Weiter teilte die Staatsanwaltschaft mit, bei ihrer Behörde in Mainz seien bislang rund 20 Strafanzeigen von Privatpersonen eingegangen. Zur Sicherung der Beweise werde nun beim ZDF ein Mitschnitt der Sendung angefordert. Über das Bundesjustizministerium solle zudem geklärt werden, ob seitens der Türkei ein Strafverlangen gestellt wird.

Bundeskanzlerin Merkel hatte den Auftritt Böhmermanns als "bewusst verletzend" bezeichnet. In dem etwa 6-minütigen Sketch diskutiert Böhmermann mit dem Satiriker Ralf Kabelka den Unterschied zwischen in Deutschland erlaubter Satire und unerlaubter Schmähkritik. Zur Anschauung trägt Böhmermann ein knapp einminütiges "Schmähgedicht" vor, in dem der türkische Staatspräsident Erdogan unter anderem als homosexuell und pädophil bezeichnet wird. Gleichzeitig werden türkische Untertitel gezeigt.

Die türkische Regierung soll bereits zuvor über Diplomatenkreise darum gebeten haben, einen satirischen und Erdogan-kritischen Beitrag des NDR-Magazins "Extra 3" verbieten zu lassen, was seitens der Bundesregierung jedoch mit Verweis auf die Pressefreiheit zurückgewiesen wurde. Im Falle des Böhmermann-Videos hatte jedoch das ZDF selbst kurzfristig den Beitrag aus der Mediathek entfernt und auch in Wiederholungen der Sendungen herausgeschnitten. Nach Bekanntwerden der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen war der Beitrag am Mittwochnachmittag auch auf mehreren Internet-Portalen nicht mehr wie in den Tagen zuvor abrufbar.

Quelle: ZDF (ots) / dts Nachrichtenagentur

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