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Jugendschutz im Internet: KJM bewertet weiteres technisches Mittel positiv

Archivmeldung vom 26.10.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.10.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Logo von Kommision für Jugendschutzmedien
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Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat mit "SeZeBe" / Sendezeitbegrenzung.de der SeZeBe GmbH ein weiteres technisches Mittel zur Altersprüfung positiv bewertet. Es wurde für den Einsatz im Bereich der entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalte für unter 12-, 16- und 18-Jährige konzipiert und kombiniert das Prinzip der Sendezeitbegrenzung mit den Schutzvorkehrungen eines technischen Mittels.

Gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) müssen Anbieter von entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche der betroffenen Altersstufe diese üblicherweise nicht wahrnehmen. Wer dagegen einfache Pornografie oder bestimmte schwer jugendgefährdende Inhalte verbreiten möchte, muss den höheren Anforderungen an geschlossene Benutzergruppen genügen. Konkrete Vorgaben zur Ausgestaltung von technischen Mitteln macht der Gesetzgeber im JMStV nicht, er schreibt lediglich das einzuhaltende Schutzniveau fest. Aus dem Grund sind unterschiedlichste Varianten technischer Mittel möglich.

Mit "SeZeBe" können Sendezeitbegrenzungen für bestimmte Altersstufen durch eine Variante der Personalausweis-Kennziffernprüfung aufgehoben werden. Dabei wird unter anderem das im Ausweisdokument enthaltene Geburtsdatum des Nutzers überprüft. Dazu kommen weitere technische Schutzmaßnahmen, die eine Weitergabe von Zugangsdaten an unautorisierte Dritte verhindern sollen. Die KJM ist der Ansicht, dass "SeZeBe" damit bei entsprechender Umsetzung den gesetzlichen Anforderungen an ein technisches Mittel im Sinne des JMStV genügt. Der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring: "Überzeugt hat uns bei SeZeBe das interessante Konzept, das Sendezeitbegrenzungen und technische Mittel intelligent kombiniert. Wir begrüßen, dass hier ein Schutzmechanismus zur Verfügung gestellt wird, der auch von Dritten genutzt werden kann."

Quelle: Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)

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