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Streit zwischen Böhmermann und Erdoğan: Entscheidung über Schmähgedicht bis Mitte März erwartet

Archivmeldung vom 10.02.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.02.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Jan Böhmermann (2018)
Jan Böhmermann (2018)

Foto: JCS
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Vor rund sechs Jahren trug Böhmermann sein Schmähgedicht gegen den türkischen Staatspräsidenten Erdoğan vor. Teile des Gedichts wurden verboten. Bis Mitte März soll der Fall endgültig entschieden werden. Für den Satiriker muss das Gedicht in seinem Kontext bewertet werden. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Noch vor Ende der Amtszeit des Bundesverfassungsrichters Prof. Dr. Andreas Paulus am 15. März 2022 wird es eine Entscheidung im Böhmermann-Fall geben. Das Schmähgedicht hatte der Satiriker Jan Böhmermann Ende März 2016 in der Sendung ZDFneo vorgetragen und darin den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan beleidigt. So brachte er das Staatsoberhaupt unter anderem mit Sex mit Tieren in Verbindung.

Das Schmähgedicht füllte die Schlagzeilen und führte zu einer Staatsaffäre zwischen Deutschland und der Türkei. Die damalige Bundesregierung erlaubte die Strafverfolgung und begründete dies mit § 103 a.F. Strafgesetzbuch (StGB) wegen Beleidigung ausländischer Regierungspolitiker. Der öffentlich-rechtliche Sender ZDF nahm den Beitrag aus seiner Mediathek. 

Erdoğan wollte das Gedicht gerichtlich verbieten lassen. Bislang wurden jedoch nur Teile des Textes mit Verweis auf einerseits die Meinungs- und andererseits das Persönlichkeitsrecht untersagt. Hamburger Richter sahen die Herabsetzungen der Person Erdoğans als zu schwer. Von insgesamt 24 Zeilen wurden 18 verboten. 

Mit einer Verfassungsbeschwerde, die Böhmermann 2019 einreichte, nachdem seine Revision nicht zugelassen worden war, hatte er keinen Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht kam zu dem Entschluss: 

"Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat." 

Böhmermann betont die Notwendigkeit, das Gedicht in seinem Kontext zu bewerten. Er teilt die Ansicht, dass es alleingestellt eine Rechtsverletzung darstellt.

Anlass für das Verfassen des Gedichts war für Böhmermann, dass Erdoğan den deutschen Botschafter einbestellt hatte, nachdem Extra 3 auf NDR einen Satirebeitrag veröffentlichte. Den Vortrag des Schmähgedichts unterbrach er immer wieder, um auf die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der Äußerungen hinzuweisen. In Mainz sah man den Text als "absurde Anhäufung vollkommen übertriebener, abwegig anmutender Zuschreiben negativ bewerteter Eigenschaften und Verhaltensweisen, denen jeder Bezug zu tatsächlichen Gegebenheiten – offensichtlich beabsichtigt – fehlt".

Ob das Böhmermann-Gedicht in die Kategorie Hatespeech gehört und verboten werden sollte, muss nun das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entscheiden. Dabei wird das BVerfG die bereits gefällten Urteile näher betrachten. "

Quelle: RT DE

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