Verband Deutscher Lokalzeitungen e. V. (VDL): Kritik an Urteil gegen Journalisten in Mecklenburg-Vorpommern
Archivmeldung vom 08.02.2016
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Verband Deutscher Lokalzeitungen (VDL) kritisiert die Verurteilung eines Redakteurs des Nordkuriers (Neubrandenburg) zu einer Geldstrafe als einen gravierenden Schlag gegen die verfassungsrechtlich geschützte Pressefreiheit. Dieser hatte im Juni 2014 einen Waidmann als "Rabauken-Jäger" bezeichnet.
Der Journalist hatte über den Fall eines Ueckermünder Jägers berichtet, der ein totes Reh an der Anhängerkupplung über die Bundesstraße 109 geschleift hatte. Nach der Anzeige durch den Waidmann hatte die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg gegen den Redakteur Anklage wegen Beleidigung erhoben. Das Amtsgericht Pasewalk hatte den Journalisten daraufhin im Mai 2015 zu einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro verurteilt.
In einem Berufungsverfahren wurde vom Landgericht Neubrandenburg das Urteil kürzlich bestätigt.
Der VDL rechnet damit, dass spätestens das Bundesverfassungsgericht feststellen wird, dass die strittigen Äußerungen in dem Beitrag durch die Grundrechte der Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt waren.
Quelle: Verband Deutscher Lokalzeitungen e.V. (ots)