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Online-Durchsuchung: Urteil im Sinne der Recherchefreiheit

Archivmeldung vom 05.02.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.02.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs, heimliche Onlinedurchsuchungen durch die Polizei zu verbieten. "Die Karlsruher Richter haben damit auch im Sinne der Presse- und Recherchefreiheit geurteilt", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken nach der Urteilsverkündung.

Der BGH hatte heute entschieden, dass es keine gesetzliche Grundlage für die geplante heimliche Onlinedurchsuchung gibt. Die Polizei hätte nach diesen Plänen gegen Computer von Verdächtigen so genannte Trojaner einsetzen können. Damit hätte sie auf Festplatten zugreifen können, ohne dass die Betroffenen davon gewusst hätten. "Die Behörden hätten unter anderem E-Mails ohne das Wissen der Absender lesen können. Vertrauliches und brisantes Material von Informanten hätte in den Computern von Journalisten gefunden werden können", stellte Konken die Gefahren für die Pressefreiheit dar. Mit dem heutigen Urteil sei eine massive Einschränkung des Informantenschutzes und des Zeugnisverweigerungsrechts verhindert worden - gerade auch vor dem Hintergrund, dass immer wieder gegen Journalisten wegen der angeblichen Beihilfe zum Geheimnisverrat ermittelt werde.

Konken: "Wir appellieren an das Bundesinnenministerium, dieses Urteil zu akzeptieren und keine Gesetzesänderungen anzustreben, nur um die heimlichen Onlinedurchsuchungen doch noch zu ermöglichen."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Journalisten-Verband

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