Deutscher Presserat kritisiert ÖKO-TEST wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht bei Energiesparlampen-Bericht
Archivmeldung vom 08.04.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserates hat die Zeitschrift ÖKO-TEST wegen Verletzung des Pressekodex in einem Beitrag über Energiesparlampen kritisiert.
In Heft 10/2008 hatte die Redaktion einen namentlich nicht genannten "Lichtkenner" mit einer Aussage zu Energiesparlampen zitiert: "Das ist kein Licht, das ist Dreck."
Diese Kritik mit Hilfe einer anonymen Quelle sei nicht mit den journalistischen Sorgfaltsanforderungen vereinbar, entschied der Beschwerdeausschuss des Presserats: "Wenn ein derartig schwerwiegender Vorwurf erhoben wird, so muss die Redaktion auch die vollständige Quelle - in diesem Fall den Namen des Gesprächspartners - nennen."
Zudem wäre es für den Leser im Sinne einer umfassenden Information interessant gewesen zu erfahren, welchen beruflichen Hintergrund der Zitierte hat, um die Aussage einordnen zu können.
Wegen Verletzung der im Pressekodex verankerten Sorgfaltspflicht wurde der Redaktion von ÖKO-TEST ein Hinweis erteilt, der ersten von drei Sanktionsstufen der Beschwerdeordnung des Presserates. Die Beschwerde gegen ÖKO-TEST war vom Energiesparlampenhersteller MEGAMAN - IDV GmbH vorgebracht worden.
Nachweis:
Beschwerdesache BK1-284/08 - IDV GmbH ./. ÖKO-TEST
Entscheidung vom 3. März 2009 des Beschwerdeausschusses 1 des
Deutschen Presserates
Quelle: MEGAMAN EnergieSparLampen - IDV GmbH