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Klage gegen Berliner Verlag eingereicht

Archivmeldung vom 10.03.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.03.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Deutsche Journalisten-Verband und die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di unterstützen die Klage des Redaktionsausschusses der Berliner Zeitung gegen den Verlag. Am heutigen Montag wurde die Klage von Vertretern des Redaktionsausschusses beim Arbeitsgericht Berlin eingereicht.

Sie wendet sich gegen die Doppelfunktion von Josef Depenbrock als Verlagsgeschäftsführer und Chefredakteur der Berliner Zeitung. Diese Vermischung von redaktioneller und kaufmännischer Tätigkeit ist aus Sicht der Gewerkschaften und des Redaktionsausschusses unvereinbar mit dem Qualitätsjournalismus der Berliner Zeitung.

"Es ist bedauerlich, dass der Redaktionsausschuss durch die unnachgiebige Haltung des Eigentümers David Montgomery zu diesem Schritt genötigt wurde", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Für uns ist es selbstverständlich, die Kolleginnen und Kollegen in ihrem Kampf um die innere Pressefreiheit zu unterstützen." Die dju-Geschäftsführerin Ulrike Maercks-Franzen ergänzte: "Das Mecom-Modell bedroht zunehmend die Qualitätspublizistik. Hier verdrängt der Finanzmarkt den publizistischen Auftrag, wie er im Redaktionsstatut verbindlich festgelegt wurde."

DJV und dju kritisierten ferner die Geschäftspolitik des Eigentümers Mecom zu Lasten der Beschäftigten. Renditeerwartungen von bis zu 20 Prozent sind aus Sicht der beiden Gewerkschaften nur mit der Abkehr vom Qualitätsjournalismus zu erreichen. "Das überzogene Gewinnstreben von Mecom hungert die Berliner Zeitung aus." Stattdessen seien Investitionen in neue Technik und mehr Personal unbedingt notwendig. Das Redaktionssystem der Berliner Zeitung entspreche nicht den Anforderungen, die die Mecom hinsichtlich des Online-Journalismus an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stelle.

Quelle: DJV

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