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BDZV und VDZ begrüßen Einigung des EU-Ministerrates zum Verlegerrecht

Archivmeldung vom 25.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Zeitungen: Rückmeldung von Online-Lesern ist wichtig. Bild: Lupo, pixelio.de
Zeitungen: Rückmeldung von Online-Lesern ist wichtig. Bild: Lupo, pixelio.de

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßen, dass auch der Ausschuss der Ständigen Vertreter im EU-Ministerrat heute die Einführung eines eigenständigen Rechts für Presseverleger im EU-Urheberrecht gefordert hat.

Zwar biete der Entwurf der EU-Kommission mehr Klarheit und Rechtssicherheit. Dennoch sei die Entschließung des Rates vom heutigen Tage ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung.

Als nächstes müsse nun noch das EU-Parlament seine Position zum Vorschlag der Kommission finden, bevor dann Kommission, Rat und Parlament im sogenannten Trilog über einen endgültigen Text verhandeln können. Der Berichterstatter im Rechtsausschuss des EU-Parlaments, Axel Voss, MdEP, hat hierzu bereits einen guten Vorschlag für ein eigenes Schutzrecht der Presse vorgelegt.

Quelle: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger (ots)

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