BDZV und VDZ begrüßen Einigung des EU-Ministerrates zum Verlegerrecht
Archivmeldung vom 25.05.2018
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Freigeschaltet durch André OttDer Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßen, dass auch der Ausschuss der Ständigen Vertreter im EU-Ministerrat heute die Einführung eines eigenständigen Rechts für Presseverleger im EU-Urheberrecht gefordert hat.
Zwar biete der Entwurf der EU-Kommission mehr Klarheit und Rechtssicherheit. Dennoch sei die Entschließung des Rates vom heutigen Tage ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung.
Als nächstes müsse nun noch das EU-Parlament seine Position zum Vorschlag der Kommission finden, bevor dann Kommission, Rat und Parlament im sogenannten Trilog über einen endgültigen Text verhandeln können. Der Berichterstatter im Rechtsausschuss des EU-Parlaments, Axel Voss, MdEP, hat hierzu bereits einen guten Vorschlag für ein eigenes Schutzrecht der Presse vorgelegt.
Quelle: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger (ots)