Premiere muss aktuellen Werbespot stoppen
Archivmeldung vom 30.11.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittWegen wettbewerbswidrigen Verhaltens und Verstoßes gegen das Irreführungsverbot ist der Bezahl-TV Sender Premiere vom Landgericht München zur Einstellung seines aktuellen Werbespots verpflichtet worden. Entgegen der im Spot enthaltenen Darstellung kann der Unterföhringer Sender keine exklusiven Film-Highlights zuerst anbieten.
Diese sind zuerst im Kino oder auf
DVD zu sehen. Das Landgericht folgt damit der Argumentation des
Interessenverbandes des Video- und Medienfachhandels in Deutschland
e.V. (IVD), der darauf hingewiesen hatte, dass die im entsprechenden
Spot beworbenen Kinofilme "Fluch der Karibik II" und "Der Teufel
trägt Prada" bereits mehrere Monate vor Aufnahme in das
Premiere-Programm auf Video und DVD erhältlich gewesen waren. Der
Pay-TV-Anbieter verstoße vor diesem Hintergrund sowohl gegen das
Irreführungsverbot des § 5 UWG, als auch gegen das allgemeine Verbot
wettbewerbswidrigen Verhaltens gemäß § 3 UWG, so die Münchener
Richter.
Mit Ausstrahlung des aktuell abgemahnten Werbespots verstieß Premiere bereits zum wiederholten Male gegen geltendes Wettbewerbsrecht. So wurde der in Deutschland marktführende Pay-TV Anbieter zuletzt im Dezember 2006 nach Abmahnung durch den IVD per Gericht zur Einstellung entsprechender Werbemaßnahmen verpflichtet. "Auch wenn sich Premiere eine andere Realität wünscht - Fakt ist, dass Filmhighlights nach ihrer Verwertung im Kino als erstes im Video- und DVD-Handel erhältlich sind und in der Regel erst deutlich danach im Pay-TV angeboten werden. Wer diese Wirklichkeit ganz bewusst in der Werbung verkehrt, betreibt eine vorsätzliche Irreführung des Konsumenten und muss die entsprechenden Konsequenzen tragen", so Hans-Peter Lackhoff, Vorstandssprecher des IVD, zu den Hintergründen der rechtlichen Schritte gegen Premiere.
Quelle: Pressemitteilung Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e.V.