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junge Welt: Werbeboykott gegen junge Welt

Archivmeldung vom 14.02.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.02.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
junge Welt
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Die die Tageszeitung junge Welt herausgebende Verlag 8. Mai GmbH führt anlässlich des siebzigjährigen Bestehens der Zeitung eine crossmediale Werbekampagne durch. Mit aufeinander abgestimmten Plakaten und Radiospots wird schwerpunktmäßig in Ostdeutschland für die junge Welt geworben.

Für den öffentlich-rechtlichen Sender MDR Jump ist Werbung für die junge Welt allerdings politische Werbung - und deshalb verboten. Mit dieser Begründung lehnte der Sender vier der sechs gebuchten Radiospots ab. Die »Motive sind leider nicht nach der Einschätzung unseres Juristen zulässig, da durch diesen Aussagen im Spot (u.a. 'Zeitung gegen Krieg', 'Zeitung gegen Faschismus') eine Weltanschauung transportiert wird«, teilte MDR Jump dem Verlag mit. Auf Bitten des Senders hatte der Verlag bereits zuvor einzelne Spots überarbeitet und beanstandete Passagen (unter anderem die Erkennungsmelodie des DDR-Kinderliedes »kleine weiße Friedenstaube« oder den Sprechchor »Nazis raus«) aus diesen herausgeschnitten. Aber auch die überarbeiteten Radiospots wurden abgelehnt. »Die Spots [zielen] auf Erinnerungen ab, die eher weltanschaulicher Herkunft sind«, präzisierte der Sender seine ablehnende Haltung.

Der private Sender Ostseewelle Hit-Radio Mecklenburg-Vorpommern berief sich bei der Ablehnung der bereits gebuchten Radiospots der jungen Welt auf den Rundfunkstaatsvertrag: »Die Werbung stellt aufgrund ihres Inhalts sowie des ideologischen Hintergrunds der Zeitung 'Junge Welt', Werbung politischer und weltanschaulicher Art dar, so dass der Sender aufgrund der Regelungen in § 7 Abs. 9 Rundfunkstaatsvertrag gehalten ist, den Auftrag abzulehnen«, teilte uns der Sender mit. Hingegen sendete der öffentlich-rechtliche Sender radioeins im Bereich Berlin-Brandenburg zur Zeit alle von der jungen Welt eingereichten Spots - unbearbeitet.

Der renommierte Staatsrechtler Andreas Fisahn kommt in einer Stellungnahme für junge Welt zu dem Schluss, »dass man sich fragen muss, ob es sich bei der Werbung für eine Zeitung um politische Werbung handelt - wohl nicht. Es wird für ein Produkt geworben, das wie jede andere Ware auch Kunden finden muss.« Andreas Fisahn hält es für »kein mit der Meinungs- und der Pressefreiheit vereinbares Ergebnis, wenn der Hinweis auf politische Probleme, die von einer Zeitung thematisiert werden, von der Werbung ausgeschlossen werden, weil es politische Probleme sind.«

Quelle: junge Welt (ots)

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