Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Medien "kino.to"-Betreiber kontrollierten offenbar weitere Filmportale

"kino.to"-Betreiber kontrollierten offenbar weitere Filmportale

Archivmeldung vom 27.06.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.06.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
kino.to Logo
kino.to Logo

Die Betreiber des abgeschalteten Webseite "kino.to" kontrollierten offenbar weitere Filmportale, über die raubkopierte Kinohits angeschaut und teils auch heruntergeladen werden konnten. Nach Erkenntnissen der Dresdner Generalstaatsanwaltschaft steckte die Gruppe um den mutmaßlichen Gründer und Chef Dirk B. auch hinter den Internetseiten "movie2k.to" und "neu.to" und betrieb zudem diverse sogenannte Filehoster, auf denen die Dateien vorgehalten wurden. Die Beschuldigten hätten die "dauerhafte und umfassende Schädigung der Film- und Fernsehwirtschaft" angestrebt, heißt es in den Justizunterlagen und "die öffentliche Ordnung nachhaltig gefährdet". Der Hauptbeschuldigte Dirk B. ist bereits einschlägig vorbestraft.

Im Juni 2004 hatte ihn das Amtsgericht Leipzig zu 3.900 Euro Geldstrafe verurteilt, demnach hatte er auf seiner damaligen Seite "saugstube" mindestens 15 Hollywood- Filme illegal zum Download vorgehalten. Bei "Kino.to" waren den Justizunterlagen zufolge zuletzt mehr als eine Million Links auf "geschützte Filmwerke aus Film und Fernsehen" im Angebot, monatlich seien "etwa 131.000" hinzugekommen. Nach Erkenntnissen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden kamen die Beschuldigten, denen sie die Bildung einer kriminellen Vereinigung, Geldwäsche und Steuerhinterziehung vorwirft, gemeinsam auf "jährliche Einnahmen im zweistelligen Millionenbereich".

Allein Dirk B. und seine 28-jährige Ehefrau sollen "einen Anteil im mindestens einstelligen Millionenbereich erhalten haben". Der Geschäftsführer der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), Matthias Leonardy, hält zwar die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Streaming-Inhalten für illegal, will die Besucher von "kino.to" aber nicht juristisch verfolgen: "Von unserer Seite aus werden wir keine rechtlichen Schritte gegen einzelne Nutzer einleiten."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte mach in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige