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Burda erwirkt gegen Rewe-Magazin Laviva einstweilige Verfügung

Archivmeldung vom 13.10.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.10.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Freundin Verlag aus dem Burda-Konzern hat am vergangenen Freitag beim Landgericht München gegen die neue Kundenzeitschrift Laviva der Rewe-Group eine einstweilige Verfügung erwirkt.

Rewe wird laut Burda mit dieser einstweiligen Verfügung untersagt, den Werbeslogan zu verbreiten, "Die beste Freundin" ist nichts gegen Laviva". Des weiteren wurde Rewe untersagt, die Zeitschrift Laviva mit redaktionellen Seiten herauszugeben, die denen der Freundin nachempfunden sind. Das berichtet der Branchendienst Kontakter in seiner aktuellen Ausgabe (EVT 13.10.) "Das Gericht sieht in der Aufmachung von Laviva mitunter einen deutlichen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht", so Freundin-Verlagsgeschäftsführer Henning Ecker gegenüber dem Kontakter.Er hat Rewe am Freitag eine entsprechende Unterlassungserklärung zustellen lassen. Sollte Rewe auf die Forderungen von Burda nicht eingehen, könnte dies in einem Vertriebsverbot von Laviva gipfeln, so Ecker. Die Rewe Group hatte von dem Frauen- und Lifestlye-Titel rund 700 000 Exemplare drucken lassen. Rewe war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Quelle: Der Kontakter

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