Zeitsprung und WDR obsiegen vor dem Landgericht Hamburg - Zweiteiler "Contergan" ist frei
Archivmeldung vom 15.05.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittHeute hat die 24. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg die beiden letzten Verfügungen gegen den geplanten ARD-Zweiteiler "Contergan - Eine einzige Tablette" aufgehoben. Bereits in der mündlichen Verhandlung am Freitag letzter Woche hatte Grünenthal Anträge auf Erlass einstweiliger Verfügungen gegen den Weltvertrieb EOS auf Anraten des Gerichts zurückgenommen, weil diese keine Aussicht auf Erfolg hatten.
Am 10.04.2007 hatte das
Hanseatische Oberlandesgericht bereits erste umfangreiche
Verbotsverfügungen des Landgerichts weitestgehend - in 31 von 32
Punkten - aufgehoben.
"Wir freuen uns sehr, dass nun endlich Klarheit in Hinblick auf
eine Ausstrahlung des Films geschaffen ist. Ich bin sicher, dass
unser TV-Zweiteiler "Contergan - Eine einzige Tablette" vom Publikum
honoriert wird. Der WDR präsentiert damit ein wichtiges Stück zur
Zeitgeschichte, das aufwühlt und betroffen macht, und greift ein
brisantes Thema auf, über das manche lieber schweigen würden: Bis
heute hat dieser Arzneimittelskandal unglaubliches Leid bewirkt. Ein
Sendetermin wird bald gefunden sein," so WDR-Fernsehfilmchef Gebhard
Henke.
"Damit ist der Weg für unseren Film endlich frei und die Zuschauer
können sich selbst davon überzeugen, mit welcher Sorgfalt wir die
Katastrophe des Contergan-Skandals filmisch aufgearbeitet haben" -
so Produzent und Zeitsprung-Geschäftsführer Michael Souvignier. "Den
Gegner durch massives juristisches Vorgehen einzuschüchtern ist
Grünenthal im Gegensatz zu damals heute nicht gelungen, und ich
hoffe, dass Grünenthal die Niederlage nun endlich anerkennt", so
Souvignier weiter.
Schon bei Erlass der ersten Verfügungen lag dem Landgericht die
fertige Filmfassung vor, die später die Grundlage der Entscheidung
des Oberlandesgerichts bildete. Trotzdem stellte die Kammer in ihrem
ersten Urteil allein auf das Drehbuch ab. Maßgeblich - so das
Oberlandesgericht - ist aber allein die fertige Filmfassung. Diese
war nun auch Grundlage der neuerlichen Entscheidung des Landgerichts.
"Schnittänderungen am Film hat es seit Fertigstellung im Juni 2006
nicht gegeben. Bei allen gerichtlichen Entscheidungen lagen immer
identische Filmfassungen vor" - so Produzent Souvignier. "Schon im
Februar 2006 waren die Dreharbeiten abgeschlossen. Die gerichtlichen
Verfahren konnten für die Dreharbeiten daher gar keine Rolle
spielen". Beides hatte Grünenthal immer wieder behauptet.
Quelle: Pressemitteilung WDR