DiViDi Entertainment erwirkt einstweilige Verfügung gegen Ish NRW
Archivmeldung vom 23.12.2005
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie DiViDi Entertainment GmbH hat heute vor dem Landgericht München I eine einstweilige Verfügung gegen den Kabelnetzbetreiber Ish NRW GmbH erwirkt. Ish hatte vor einigen Wochen zusammen mit dem hessischen Kabelnetzbetreiber Iesy über die gemeinsame Muttergesellschaft Unity Media ein Pay-TV Bouquet unter dem Namen „tiViDi“ gestartet.
Aufgrund der Verwechslungsgefahr mit
dem Firmennamen des Internet-DVD-Verleih „DiViDi“ darf der mit hohem
Werbedruck propagierte Name „tividi“ mit sofortiger Wirkung nicht
weiter verwendet werden. Die einstweilige Verfügung hat vorläufigen
Charakter.
Das Gericht begründete das Verbot der Marke „tividi“ mit der
Verletzung der Firmenkennzeichenrechte durch die hohe Ähnlichkeit der
beiden Namen innerhalb der gleichen Branche.
DiViDi Geschäftsführer
Andreas Steinrücke schließt sich dieser Begründung an und zeigt sich
verwundert: „Ich kann nicht nachvollziehen, wie man mit so großem
Aufwand eine neue Marke erschaffen kann, die kaum von unserem
etablierten Namen zu unterscheiden ist. Daher begrüße ich das
deutliche Urteil des Gerichts.“
DiViDi ist ein internetbasierter DVD-Verleih, bei Kunden im Rahmen
eines monatlichen Festpreises unbegrenzt Filme auf dem Postweg
ausleihen können. In Zukunft wird auch der Filmversand via Internet
möglich sein. DiViDi mit Sitz in München ist seit Januar 2004 am
Markt und zählt zu den führenden Anbietern in diesem Segment.
Die Unity Media und ihre beiden Kabelbetreiber Ish und Iesy
standen bereits gestern im Interesse der Öffentlichkeit, nachdem
deren TV-Projekt “Arena“ sich im Bieterstreit um die Rechte der
Fußball Bundesliga gegen den Pay-TV Kanal Premiere durchgesetzt
hatte.
Quelle: Pressemitteilung DiViDi Entertainment GmbH