RTL kassiert weitere Niederlage gegen MK-Kliniken AG: OLG Hamburg bestätigt einstweilige Verfügung gegen falsche Behauptungen von "Team Wallraff"
Archivmeldung vom 11.01.2018
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Freigeschaltet durch André OttDas Hanseatische Oberlandesgericht hat einen Antrag von RTL weit überwiegend zurückgewiesen, eine von der Marseille-Kliniken AG (heute MK-Kliniken AG) gegen den Sender erwirkte einstweilige Verfügung aufzuheben. RTL hatte behauptet, in einer Einrichtung werde so wenig Essen ausgegeben, dass die Bewohner "unterernährt" seien.
Gegen diese und weitere falsche Behauptungen von "Team Wallraff" hatten sich die MK-Kliniken erfolgreich gegen den Kölner Privatsender ("Bauer sucht Frau", "Adam sucht Eva", "Schwiegertochter gesucht") juristisch zur Wehr gesetzt. Die schon im Jahr 2016 erlassenen und dann vom LG auf Widerspruch RTLs bestätigte einstweilige Verfügung wurde nun bis auf einen einzigen Punkt auch im Berufungsverfahren bestätigt. (Az: 7 U 204/16 Hanseatisches OLG und 324 O 6 /16 LG Hamburg). Damit erlitt RTL eine weitere empfindlichen Niederlage.
Wegen desselben Beitrags ist beim Hanseatischen Oberlandesgericht noch die Berufung RTLs gegen das Hauptsacheurteil des Landgerichts Hamburg vom April 2017 anhängig. Darin wurde der Sender nicht nur zu Unterlassung, sondern auch zu einer Richtigstelllung verurteilt; darüber hinaus wurde in der Entscheidung festgestellt, dass RTL zum Schadensersatz verpflichtet ist.
Im Streit um die Team-Wallraff-Berichterstattung konnten die MK-Kliniken schon im November 2017 vor dem Oberlandesgericht Köln einen wichtigen Sieg erringen: Nicht nur, dass die weitere Verbreitung wesentlicher Teile des ursprünglichen dort streitgegenständlichen Beitrages über eine Einrichtung der MK-Kliniken weiterhin untersagt bleibt, sondern die Richter entschieden zudem, dass RTL den MK-Kliniken auch wegen dieses Beitrages dem Grunde nach zu Schadensersatz verpflichtet ist. (OLG Köln 15 U 187/16).
Insgesamt hat RTL vier Mal (dreimal "Team Wallraff", einmal "Extra") über Einrichtungen der MK-Kliniken berichtet. In allen vier Fällen haben eklatante Fehler beim journalistischen Handwerk dazu geführt,, dass die Beiträge, so wie ursprünglich gesendet, nicht weiterverbreitet werden dürfen. In allen vier Fällen dauert der Streit vor den Gerichten noch an.
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Quelle: MK-Kliniken AG (ots)