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DJV kritisiert Gesetz gegen Hass im Internet

Archivmeldung vom 29.12.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: GG-Berlin / pixelio.de
Bild: GG-Berlin / pixelio.de

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes gegen Hass im Internet (Netzwerkdurchsetzungsgesetz; kurz: NetzDG) hat der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) eine kritische Bilanz gezogen. "Das NetzDG ist nach wie vor Murks, auch wenn es bisher noch nicht umfassend zu den negativen Folgen geführt hat, vor denen auch wir als DJV gewarnt hatten", sagte der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall dem "Handelsblatt".

Immer noch sei "das Dilemma unaufgelöst", ob es sich bei Betreibern sozialer Netzwerke tatsächlich bloß um Telekommunikations-Anbieter handele, denen die staatliche Aufgabe einer Strafverfolgung aufgegeben werde. "Wenn private Unternehmen auf Weisung des Staates fachfremd und unter Zeitdruck beurteilen müssen, was von der Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt ist und was nicht, ist und bleibt das problematisch", so Überall weiter. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass die Firmen in den ersten Monaten das Gesetz "noch nicht so intensiv angewendet haben wie zu befürchten war". Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) war Anfang 2018 in vollem Umfang in Kraft getreten.

Soziale Netzwerke müssen demnach klar strafbare Inhalte 24 Stunden nach einem Hinweis darauf löschen. In weniger eindeutigen Fällen haben sie eine Woche Zeit. Wer der Forderung wiederholt und systematisch nicht nachkommt, dem drohen Strafen in Millionenhöhe. Gegner des Gesetzes argumentieren, dass es die Plattformbetreiber dazu verleite, aus Angst vor Bußgeldern grenzwertige Inhalte eher zu sperren.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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