Presserat erteilt öffentliche Rüge gegen PC-Praxis wegen Anleitung zur Nutzung verbotener Software
Archivmeldung vom 17.12.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Deutsche Presserat hält Artikel, mit denen Leser zur Nutzung verbotener Software "fast schon animiert" werden, für nicht mit dem Pressekodex vereinbar. In einer öffentlichen Rüge kritisiert er die Computerzeitschrift PC Praxis wegen ihrer expliziten Anleitung zur Nutzung illegaler Quellen und zum Knacken von Kopierschutz in der Ausgabe 7/2007.
Schon auf der Titelseite wirbt das Magazin mit der Headline "Verbotene Top-Tools - Wo es sie gibt & wie sie funktionieren" um Leser. Außerdem auf dem Titel: "Blacklist der 25 illegalsten Tools", "Anonym bei BitTorrent saugen" oder auch "Jeden DVD-Kopierschutz knacken". Der Presserat sieht in dem reißerischen Titelblatt und der dazugehörigen Berichterstattung eine Verletzung der Präambel sowie der Ziffer 1 des Pressekodex. Dort heißt es unter anderem: "Verleger, Herausgeber und Journalisten müssen sich bei ihrer Arbeit der Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit und ihrer Verpflichtung für das Ansehen der Presse bewusst sein."
Es sei dabei laut Presserat auch ohne Bedeutung, dass die einschlägigen
Programme ohne explizite Nennung der jeweiligen Bezugsquellen vorgestellt
würden. Jeder "halbwegs kundige Internetnutzer" sei in der Lage, die Software
über Suchmaschinen zu finden. "Dies ist mit dem Ansehen der Presse nicht
vereinbar.", heißt es in der Rüge. Ebenfalls kritisiert wird die beiliegende
DVD, die auf dem Titel mit "30 halblegale Top-Tools" beworben wird. Damit werde
dem Leser Software zur Verfügung gestellt, deren "Nutzung zumindest fragwürdig"
sei. Die Verantwortung der Presse gegenüber dem Leser erfordere jedoch, nur
legale Software zur Verfügung zu stellen.
Quelle: Bundesverband Musikindustrie e.V.