Cancel Culture: Umbenennung von juristischen Standardwerken ist fix
Archivmeldung vom 30.07.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićJeder deutsche Student der Rechtswissenschaften kennt, schätzt oder hasst sie: Den „Palandt“, den „Schönfelder“ und den „Maunz/Düring“. So werden seit Jahrzehnten die juristischen Standardwerke genannt, die das Rüstzeug für die spätere Karriere sein sollen. Nun sollen sie umbenannt werden. Zwar ist inhaltlich nichts zu beanstanden, aber einige der Autoren stehen unter NS-Verdacht. Dies berichtet Achim Baumann im Magazin "Wochenblick.at".
Weiter berichtet Baumann: "Die Pressemeldung des renommierten Verlages C.H.Beck hört sich unscheinbar an, es wird lediglich angekündigt, dass verlagsinterne „Werke umbenannt“ werden. Aber in der juristischen Welt ist diese Entscheidung vieldiskutiert. Für künftige Juristen, aber auch alle, die heute mit den wichtigsten juristischen Standardwerken arbeiten, zum Beispiel die 168.680 deutschen Rechtsanwälte (Stand Januar 2021), heißt es künftig nicht mehr den „Palandt“, den „Schönfelder“ oder den „Mainz/Düring“ zu benutzen. Ob sich in der Handhabung die bislang eingeprägten Namen indes so schnell ändern, darf bezweifelt werden.
Künftige Benennung
Der bekannte Kurzkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch wird nicht mehr den Namen Otto Palandts tragen, sondern den Namen des aktuellen Koordinators des Werkes, nämlich den des Richters am Bundesgerichtshof Dr. Christian Grüneberg. Der Loseblattkommentar zum Grundgesetz von Maunz/Dürig wird künftig den Namen „Dürig/Herzog/Scholz“ tragen – „Maunz“ fällt weg. Und die Gesetzessammlung „Schönfelder“ wird künftig von dem Hochschullehrer Mathias Habersack herausgegeben.
CSU-Justizministerium gab Studie in Auftrag
Nicht etwa linke Bilderstürmer gingen gegen die althergebrachten Namen vor. Nein, das CSU-geführte bayerische Justizministerium hatte eine Studie beauftragt, die „Verwicklung“ von Otto Palandt und Heinrich Schönfelder in das NS-System näher zu prüfen. Otto Palandt war NSDAP-Mitglied und unter anderem Präsident des Reichsjustizprüfungsamtes. 1948 wurde er entnazifiziert und dabei als entlastet eingestuft. Heinrich Schönfelder war ebenfalls NSDAP-Mitglied und starb im Zweiten Weltkrieg bereits im Juli 1944 bei einem Partisanenangriff.
CSU-Maunz auch betroffen
Pikant ist die Personalie Theodor Maunz, immerhin war der langjährige Hochschullehrer für Staats- und Verwaltungsrecht auch Politiker – und zwar bei der CSU. Für diese war er von 1957 bis 1964 sogar bayerischer Kultusminister. Auch er war zuvor NSDAP-Mitglied, 1948 nahm er jedoch am Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee teil, dessen Verfassungsentwurf zur Basis des Grundgesetzes wurde.
Weshalb Tilgung der Namen?
Wären die drei, deren Namen aus den juristischen Werken getilgt werden sollen, an Verbrechen des NS-Staates beteiligt gewesen, wäre die Reaktion des Verlages C.H.Beck völlig nachvollziehbar. Aber der eine wurde als „entlastet“ eingestuft, der andere überlebte den Zweiten Weltkrieg erst gar nicht und der dritte war bis zu seinem Tod anerkannter Universitätsprofessor.
Und für die meisten deutschen Juristen sind „Palandt“, „Schönfelder“ und „Maunz/Düring“ eher Gattungsbegriffe, die für ein bestimmtes Werk stehen. Kaum einer erinnert sich an die drei dahinterstehenden Namensgeber. Und inhaltlich kann man die ständig aktualisierten Werke nicht ansatzweise kritisieren, sind sie doch „die“ juristischen Standardwerke des demokratischen Rechtsstaates. Weshalb also werden gerade jetzt, 76 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges, diese Standardwerke umbenannt? „In Zeiten zunehmenden Antisemitismus ist es mir ein Anliegen, durch unsere Maßnahmen ein Zeichen zu setzen, verrät Verleger Dr. Hans Dieter Beck. Ob er weiß, dass die meisten heutigen Antisemiten weniger juristische Werke studieren, sondern eher religionswissenschaftliche?"
Quelle: Wochenblick