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Kfz-Gewerbe fordert: Keine Rundfunkbeiträge für Vorführwagen

Archivmeldung vom 08.03.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.03.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Screenshot von der Webseite: "www.rundfunkbeitrag.de"
Screenshot von der Webseite: "www.rundfunkbeitrag.de"

An der Forderung, Kfz-Betriebe bei den Rundfunkbeiträgen zu entlasten, hält der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) fest. Zentraler Kritikpunkt ist dabei nach wie vor der hohe Rundfunkbeitrag für von Kfz-Unternehmen genutzte Fahrzeuge, insbesondere für Vorführwagen, sagte ein ZDK-Sprecher. Damit werde nach wie vor eine Handelsware mit diesem Beitrag belegt.

Zu der allseits geforderten, generellen Abschaffung des fahrzeugbezogenen Rundfunkbeitrages soll es dagegen nicht kommen, da dies der 2015 erschienene Evaluierungsbericht nicht befürwortet. Demnach würde die generelle Freistellung aller Fahrzeuge Mindereinnahmen von rund 300 Millionen Euro bedeuten und zu einer nicht gewollten Verschiebung zu Lasten des privaten Beitragsanteil führen, heißt es in dem Bericht.

Auf der anderen Seite könnten die Länder aber bei einer unveränderten Beitragshöhe bis 2020 mit prognostizierten zusätzlichen rund 525 Millionen Euro Mehreinnahmen rechnen, so der Sprecher. Damit sei genügend Spielraum vorhanden, um die Regelungen zum Rundfunkbeitrag zumindest so zu verändern, dass die ohnehin hohen bürokratischen und finanziellen Lasten der besonders betroffenen kleinen und mittelständischen Autohäuser minimiert werden.

Quelle: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ots)

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