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Das Deutsche SportFernsehen stellt Ausstrahlung von "Ultimate Fighting Championship" ein

Archivmeldung vom 12.04.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.04.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Seit dem Wochenende wird das Format "Ultimate Fighting Championship" im Programm des Deutsche SportFernsehen (DSF) nicht mehr ausgestrahlt.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte am Freitag, 9. April 2010, den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 8. April 2010 (M 17 S 10.1437) im Hinblick auf die Ausstrahlung der Sendung "Ultimate Fighting Championship" im Deutsche Sportfernsehen (DSF) aufgehoben (7 CS 10.864).

Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) hatte DSF mit Bescheid vom 25 März aufgefordert, das Format "Ultimate Fighting Championship" innerhalb von 14 Tagen durch andere genehmigungsfähige Inhalte zu ersetzen. Dagegen hatte die ZUFFA UK Ltd., die laut eigenen Angaben außerhalb der USA zuständige Tochtergesellschaft der Kampfsportorganisation "Ultimate Fighting Championship", vor dem Verwaltungsgericht München geklagt. Das Verwaltungsgericht München hat in seinem Beschluss eine aufschiebende Wirkung der Klage der ZUFFA UK Ltd. festgestellt. Dieser Beschluss wurde nun vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgehoben. Laut Entscheidung des VGH fehlt der Klägerin die erforderliche eigene Rechtsbetroffenheit, so dass ihrer offensichtlich unzulässigen Klage keine aufschiebende Wirkung zukommt. 

Quelle: BLM Bayerische Landeszentrale für neue Medien

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