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Bundesverband deutscher Pressesprecher (BdP) warnt vor den Folgen eines Leistungsschutzrechtes

Archivmeldung vom 28.11.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.11.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Zu der für morgen geplanten 1. Lesung eines "Leistungsschutzrechtes für Presseverlage" erklärt Uwe Dolderer, Präsident des Bundesverbandes deutscher Pressesprecher (BdP): "Der Bundestag wird ab morgen über den auch als "Lex Google" kritisierten Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Urheberrechts zu entscheiden haben. Der BdP hält diesen Gesetzesvorschlag - gemeinsam mit nahezu allen Wirtschaftsverbänden und Fachleuten - auch weiterhin für sachlich nicht gerechtfertigt, vielmehr systemwidrig und schädlich."

Der Entwurf geht auf Forderungen der Verlegerverbände zurück, die sich erhofft hatten, dass ihnen die Politik per Gesetz eine "Paywall" um ihre Gratisangebote herum errichtet. Vor allem bekannte Verlagsangebote im Internet sollten davon profitieren: Als Gratisangebote hätten sie weiterhin eine hohe Reichweite erzielt, zugleich aber von allen professionellen Internetnutzern, also besonders den Mitglieder des BdP, aber auch anderen PR-Schaffenden, Gebühren kassieren können.

So weit wollte die Bundesregierung offensichtlich aufgrund des massiven Widerstandes eines breiten gesellschaftlichen Bündnisses den Verlegern nun doch nicht entgegen kommen, sondern will sich nunmehr "nur" darauf beschränken, Suchmaschinen, Newsaggregatoren und andere "Informations-Scouts" zu belasten.

Aus Sicht professioneller Kommunikatoren ist aber auch das schädlich. Nicht nur mit Blick auf erhebliche Belastungen und mögliche Einschränkungen, sondern insbesondere weil der Entwurf auch vergleichbare Dienste erfassen soll und damit potentiell jedes neue Kommunikationsangebot professioneller Öffentlichkeitsarbeit im Internet von dem Verbot der Pressenutzung erfasst sein kann.

Gemeinsam mit den Verbänden der Wirtschaft und den Experten für Urheberrecht lehnt der BdP daher das Leistungsschutzrecht auch in der vorgelegten Fassung ab. Er wird sich im Rahmen der parlamentarischen Beratungen dafür einsetzen, dass das Parlament kein dem Allgemeinwohl und einem freien Informationsfluss so schädliches Gesetz verabschiedet.

Quelle: Bundesverband deutscher Pressesprecher (BdP)

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