Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Medien Bargeld-Trick: Hessischer Rundfunk, WDR und RBB verwickeln sich in Widersprüche

Bargeld-Trick: Hessischer Rundfunk, WDR und RBB verwickeln sich in Widersprüche

Archivmeldung vom 23.06.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.06.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
RD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Quelle: Screenshot ARD
RD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Quelle: Screenshot ARD

Wie "RT DEUTSCH" meldet, geht die Diskussion um den Bargeld-Trick, der durch Norbert Häring, Volkswirt und Journalist des „Handelsblatts“, bekannt wurde und mit dem mittlerweile viele sogenannte "Beitragspflichtige" den „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ ärgern, in eine neue Runde. Nachdem seine Argumentation, Rundfunkbeiträge nur in bar zahlen zu wollen, zunächst zu einem Stopp der Mahnungen führte, erhielt Häring nun einen behördlichen Bescheid mit dem Hinweis: „Eine Barzahlung der Rundfunkbeiträge ist mit der Rechtslage nicht vereinbar“. Gleichzeitig wird in einigen Bundesländern aber die Barzahlung akzeptiert. Häring formuliert nun den Vorwurf, dass es dem Beitragsservice in Wirklichkeit um ein generelles Zurückdrängen der Bargeld-Nutzung geht.

"RT DEUTSCH"schreibt weiter: "Wie der Journalist und Wirtschaftsexperte Norbert Häring auf seinem Blog und im Handelsblatt schreibt, hat dieser nun eine Antwort vom „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ (früher GEZ) auf sein Anliegen erhalten, für die Bezahlung seiner Rundfunkbeiträge, Bargeld – das immerhin gesetzliches Zahlungsmittel ist – nutzen zu wollen. Da der Beitragsservice ganz offiziell eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft ist, hat sich der Hessische Rundfunk bei dem in Frankfurt ansässigen Journalisten gemeldet. Dieser schrieb nun an Härting, dass eine Barzahlung der Beiträge mit der Rechtslage „nicht vereinbar“ sei und fordert erneut die Zahlung der Gebühren per Überweisung. Dass Häring nun überhaupt eine Antwort bekommt, sieht er als Folge des medialen Wirbelsturms, den die Bekanntmachung seines Bargeld-Experiments auslöste. Für die Öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ist es nun nicht mehr möglich, die ungeklärten Fragen unter den Teppich zu klären, also versucht man es nun offenbar mit direkter Kommunikation.

Doch diese wirft mehr Fragen als Antworten auf. Denn das hohe Interesse an dem Fall führte auch dazu, dass ein Sat1-Reporter kürzlich einen Test machte und beim RBB anfragte, ob die Rundfunkgebühr dort denn in bar gezahlt werden kann. Die Antwort in Berlin: „Klar, kein Problem“. Selbiges ergab ein Testanruf beim WDR.

Nun handeln also entweder WDR und RBB gesetzwidrig oder der Hessische Rundfunk. Da die Sendeanstalten jeweils gegenteilige Praktiken hinsichtlich der Beitragsbegleichung anwenden, müssen sie sich zudem nun auch den Vorwurf der Ungleichbehandlung gefallen lassen. Schließlich kostet in Hessen eine Barüberweisung bei ausgewählten Banken, die diesen Service anbieten, zwischen 5 und 15 Euro zusätzlicher Gebühren, während Berliner ihre Einzahlung bei der Servicestelle des RBB ohne Zusatzkosten tätigen können.

Häring geht es bei seinem Experiment auch um die Frage, ob möglicherweise zunehmend versucht wird, die Nutzung von Bargeld zurückzudrängen. Da der Beitragsservice weiterhin einer juristisch stichhaltigen Begründung schuldig bleibt, und einige Sendeanstalten in ihrer Praxis die Argumentation der Zentrale (Begründung: Bargeld sei nicht praktikabel und mit zu hohem organisatorischen Aufwand verbunden) eindeutig widerlegen, liegt die Vermutung nahe, dass darin der Grund für die Bargeld-Aversion des Beitragsservice liegen könnte. Seit Wochen ist in vielen Medien zudem eine regelrechte Kampagne zur generellen Abschaffung von Bargeld zu beobachten.

Letztendlich hat Häring mit seinem kleinen Experiment wohl am ehesten dieser Kampagne einen Dämpfer verpasst. So lautet das Fazit des Journalisten: „Der Beitragsseervice und die Rundfunkanstalten haben sich in Widersprüche heillos verstrickt. Ich sehe keine große Chance für sie, um die Einrichtung einer kostenfreien Barzahlungsmöglichkeit herumzukommen. Dazu müssen die Rundfunkanstalten allerdings ihre Satzungen ändern.“

Härings Bargeld-Trick wird also auf Dauer nicht geeignet sein, um die oft ungeliebten Rundfunkbeiträge zu umgehen. Eher werden sich Beitragsservice und die übrigen Sendeanstalten an WDR und RBB orientieren, um die per Zwang auferlegten Gebühren – notfalls auch bar – einzutreiben.

Dass jedoch der generelle Unmut, den viele Bundesbürger mit den Rundfunkgebühren und Öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten hegen abnimmt, davon ist nicht auszugehen. Vielleicht sollten die satt finanzierten Sendeanstalten daher auch eine weitere Anpassung ihres Gebarens in Betracht ziehen: Wie wäre es, das Programm so zu gestalten, dass die Zuschauer gerne dafür zahlen?"

Quelle: "RT DEUTSCH"

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte anemone in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige