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Landgericht Hamburg stoppt Unterhaltungsfilm zum Thema Contergan

Archivmeldung vom 16.03.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.03.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Aachener Pharmafirma Grünenthal GmbH hat vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügungen gegen den WDR sowie die Zeitsprung Film + TV Produktions GmbH erwirkt. Unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro untersagt das Landgericht Hamburg die Verbreitung von 15 Falschdarstellungen im Drehbuch zum Zweiteiler mit dem vorläufigen Titel "Eine einzige Tablette".

"Die Aufarbeitung dieses tragischen und sensiblen Themas "Contergan" ist für das Genre eines Unterhaltungsfilms nicht geeignet. Eine Aufarbeitung muss historisch einwandfrei und nachvollziehbar sein. Oder aber es muss unmissverständlich klar sein, dass es sich hier um eine reine Fiktion handelt", betont Sebastian Wirtz, Geschäftsführender Gesellschafter der Grünenthal GmbH. "Bereits im Dezember 2005 hat Grünenthal um ein Gespräch mit Vertretern der Produktionsfirma gebeten. Im Rahmen dieses Gesprächs haben wir detailliert auf unsere Bedenken gegen den Film hingewiesen und gleichzeitig angeboten, an einer zutreffenden und rechtlich einwandfreien Aufarbeitung des Themas mitzuwirken. Leider wurden wesentliche Änderungen des Drehbuchs abgelehnt. Daraufhin haben wir formell die Abgabe von Unterlassungserklärungen gefordert, ebenfalls ohne Ergebnis. Schließlich blieb uns zum Schutz unseres Unternehmens und unserer Mitarbeiter nichts anderes übrig, als beim Landgericht Hamburg umfassende Unterlassungsverfügungen zu erwirken, die die filmische Verbreitung von 15 Szenen aus dem Drehbuch verbieten. Bei diesen 15 Darstellungen handelt es sich um Schlüsselszenen, die die geschichtlich verbürgten Ereignisse um Contergan schwerwiegend entstellen."

Beispielsweise wird im Drehbuch dargestellt, die Behörden hätten die Abgabe von Contergan verboten, nachdem Grünenthal das Medikament ein Jahr und drei Monate nach der ersten Verdachtsäußerung noch immer nicht aus dem Handel zurückgezogen habe. Tatsächlich hat Grünenthal das Medikament bereits zwölf Tage nach dem ersten Verdachtsmoment aus eigenem Entschluß vom Markt genommen; ein behördliches Verbot ist niemals ergangen. Unzutreffend ist laut Grünenthal außerdem die Darstellung, das erste Entschädigungsangebot der Firma habe 10 Millionen D-Mark betragen und sei mit der Maßgabe unterbreitet worden, dass es sofort angenommen werden müsse, andernfalls es sich täglich um eine Million DM verringere. Tatsächlich hat das Unternehmen einen bedingungslosen Entschädigungsbetrag von 100 Millionen D-Mark angeboten und später auch ausgezahlt.

Die Grünenthal GmbH ist ein globales, forschendes und produzierendes pharmazeutisches Familienunternehmen mit Sitz in Stolberg bei Aachen. Als Spezialist im Bereich Schmerztherapie und Verhütung beschreitet Grünenthal innovative Wege. Das 1946 gegründete Unternehmen mit Stammsitz in Deutschland ist weltweit mit sieben Produktionsstätten aktiv und ist in 26 Ländern vertreten. Es beschäftigt in Deutschland circa 1800, weltweit rund 4800 Mitarbeiter.

Quelle: Pressemitteilung Grünenthal GmbH

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