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Konzertveranstalter nicht Schuld an Tod von Michael Jackson

Archivmeldung vom 04.10.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.10.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Michael Jackson (2003)
Michael Jackson (2003)

Foto: TheCuriousGnome
Lizenz: CC-BY-2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Klage der Familie des verstorbenen Michael Jackson gegen den Konzertveranstalter AEG ist abgewiesen worden. Eine Jury in Los Angeles kam nach 80 Verhandlungstagen und vier Tagen Beratung zu dem Urteil, dass AEG keine Mitschuld an dem Tod des "King of Pop" trägt.

Jacksons Mutter Katherine hatte die Klage eingereicht, weil sie den Veranstalter dafür verantwortlich macht, dass Conrad Murray, der Jackson die tödliche Dosis eines Narkosemittels verabreichte, als Leibarzt engagiert worden ist. Die Geschworenen befanden nun aber, dass der Konzertveranstalter nicht habe vorhersehen können, dass es dazu kommen würde. Murray habe ausreichend Kompetenz für seine Aufgabe besessen.

Michael Jackson starb überraschend am 25. Juni 2009, er wurde nur 50 Jahre alt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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