Chartreform berücksichtigt wachsende Bedeutung von Musik-Downloads
Archivmeldung vom 26.06.2007
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.06.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAuch Musiktitel, die nur als Download über das Internet erhältlich sind, zählen ab Ende Juli für die offiziellen deutschen Singlecharts. Damit trägt die Musikwirtschaft der wachsenden Bedeutung des Downloadmarktes für das Musikgeschäft Rechnung.
"Verbraucher, Medien und Marktpartner erwarten, dass die
Charts ein reales Abbild des Musikmarktes liefern. Um die
Gleichbehandlung von Tonträgern und Downloads zu gewährleisten,
werden künftig auch Titel, die nur als Download verfügbar sind, für
die Charts gezählt", sagte Peter Zombik, Geschäftsführer der
Deutschen Phonoverbände. Zunehmend nutzen Labels, Künstler und Bands
das Internet als Einstieg in den Musikverkauf. Bisher wurden
Musikdownloads nur dann für die Charts berücksichtigt, wenn der Titel
auch auf Tonträgern erhältlich war. Die offiziellen deutschen
Musikcharts werden im Auftrag der Deutschen Phonoverbände von media
control ermittelt.
Damit die Download-Titel für die Charts gezählt werden können,
müssen sie bei media control (Ansprechpartner: Dirk Brodmann, Tel.:
(07221) 366 224, E-Mail: [email protected], oder Maik
Hausmann, Tel.: (07221) 366 214, E-Mail:
[email protected])
angemeldet werden. Für Kunden von PhonoNet ist eine Anmeldung über
PhonoNet (Ansprechpartner: Carsten Krabbe, Tel.: (040) 55 49 37-0,
E-Mail: [email protected]) möglich.
Starttermin für die Zählung der sogenannten "Digital-Only-Releases"
ist der 13. Juli. Zu diesem Zeitpunkt werden alle Titel gezählt, die
bis zum 6. Juli von den Labels gemeldet wurden. Erstmals könnten dann
reine Online-Veröffentlichungen in den am 23. Juli erscheinenden
Charts zu finden sein.
Parallel zur Aufnahme von Digital-Only-Releases wird das Chart-System für Singles und Alben auf eine wertbasierte Berechnung umgestellt. Die Umstellung berücksichtigt Anmerkungen des Kartellamtes zum bisherigen Verfahren. In Absprache mit dem Kartellamt wurde deshalb ein System entwickelt, bei dem sich der Chartplatz künftig nach dem Umsatz richtet, der mit dem Verkauf eines Produktes erzielt wurde. Die detaillierte Systembeschreibung ist unter www.ifpi.de im Bereich Charts/Chartsreglement abrufbar.
Quelle: Pressemitteilung Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft