Gericht untersagt rechtswidriger Behauptunge im Buch "Die Krebsmafia" von Oliver Schröm
Archivmeldung vom 08.01.2018
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Freigeschaltet durch André OttDie Zivilkammer 24 des Landgerichtes Hamburg hat mit Beschluss vom 18.12.2018 (AZ 324 O 598/17) die Verbreitung weitreichender Passagen des Buches "Die Krebsmafia" (Verlag Bastei-Lübbe) der Journalisten Oliver Schröm und Niklas Schenk untersagt. Das Buch enthält eine große Anzahl rechtswidriger Behauptungen. Zuvor hatten schon Berichte des Co-Autors Schröm über einen Hamburger Apotheker in der Zeitschrift STERN und in Beiträgen für die Redaktion der NDR-Sendung "Panorama" zu gerichtlichen Verboten gegen Verlag und Sender geführt.
Journalist Oliver Schröm ist bei den Gerichten in Hamburg kein Unbekannter. Bereits im Jahre 2016 hatte er für das Magazin STERN und später dann während seiner kurzen Beschäftigung für das Fernsehmagazin "Panorama" maßgeblich an Berichten gegen den Hamburger Apotheker mitgewirkt. Zentrale Behauptungen aus diesen Beiträgen im STERN, die den Hamburger Apotheker betreffen, dürfen nicht mehr verbreitet werden. Auch wesentliche Passagen aus Schröms Berichterstattung in der Sendung "Panorama" vom 28.07.2016 wurden durch einstweilige Verfügung verboten und sind bis heute Gegenstand eines Klageverfahrens, in dem neben Unterlassung Berichtigung verlangt wird. (Aktenzeichen 324 O 42/17)
Schröm hatte sich bei seiner Berichterstattung vor allem auf den Hamburger Apotheker eingeschossen, dem damaligen Besitzer der Elb-Apotheke in Hamburg. Durch die Berichterstattung von Oliver Schröm, die sich teilweise aus dubiosen und interessengeleiteten Quellen speist, erlitt der Apotheker sowohl geschäftlich als auch persönlich Schaden.
Autor Schröm, der sich in seinem Buch als "einer der profiliertesten investigativen Journalisten Deutschlands" feiern lässt, flogen wesentliche Vorwürfe seiner wiederholten medialen Attacken gegen den Hamburger Apotheker gleich mehrfach vor Gericht um die Ohren. Nun fand er im Bastei-Lübbe-Verlag erneut eine Verbreitungsplattform. Diese nutzte er, um ein weiteres Mal unwahre Behauptungen zu verbreiten, und zwar ohne dass dem Hamburger Apotheker zuvor eine Gelegenheit zur Stellungnahme zu den neuen Veröffentlichungen im Buch gewährt worden wäre.
Sven Krüger, Presserechtsanwalt des Apothekers, der die Verbote erwirkte: "Eine solche rücksichtslose Missachtung elementarer journalistischer Sorgfaltspflichten begegnet einem nicht alle Tage. Man fragt sich, wem damit gedient werden soll - dem Leser sicher nicht."
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Quelle: NAIMA Strategic Legal Services GmbH (ots)