WDR und Zeitsprung legen Berufung gegen Verbot des Films "Eine einzige Tablette (AT)" ein
Archivmeldung vom 10.11.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDer WDR und die Produktionsfirma Zeitsprung haben Berufung beim Hanseatischen Oberlandesgericht gegen die Urteile des Landgerichts Hamburg eingelegt.
Das Landgericht hatte nach mündlicher Verhandlung einstweilige
Verfügungen, die es auf Antrag der Contergan-Herstellerfirma
Grünenthal und des damals beteiligten Rechtsanwalts Schulte-Hillen
gegen die Ausstrahlung des Films "Eine einzige Tablette (AT)"
erlassen hatte, weitgehend bestätigt. Dabei stützte das Gericht seine
Entscheidung auf eine Drehbuchfassung, obwohl der fertige Film zur
Ansicht vorgelegt wurde. Das Gericht ordnete den Film zwar als
Kunstwerk ein, versagte aber gleichzeitig den für Kunstwerke
geltenden weitgehenden Schutz der Verfassung. Stattdessen legte die
Pressekammer den für Presseberichterstattung geltenden Maßstab an.
Damit sind nach Ansicht der Kammer Abweichungen der filmischen
Darstellung von den über 40 Jahre zurückliegenden historischen
Geschehnissen unzulässig.
"Unser fiktionaler Film entspricht den historischen Ereignissen.
Er ist ein Kunstwerk und entstellt niemanden. Diesen eklatanten
Eingriff in die Kunstfreiheit können und wollen wir nicht hinnehmen",
so der Geschäftsführer der Firma Zeitsprung, Michael Souvignier.
"Sollte dieses Urteil Bestand haben, würde hiervon eine verheerende
Wirkung für alle Kunstschaffenden in Deutschland ausgehen. Die
künstlerische Aufarbeitung historischer Stoffe wäre dann nicht mehr
möglich, und zwar weder filmisch, noch literarisch", so Souvignier
weiter.
Eine Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts wird es voraussichtlich zu Beginn des nächsten Jahres geben.
Quelle: Pressemitteilung WDR