Presserat sieht in Cicero-Urteil nur kleinen Sieg
Archivmeldung vom 16.03.2007
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDer Deutsche Presserat hat auf seiner Frühjahrssitzung am 14.03.2007 in Bonn das "Cicero"-Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüßt. "Karlsruhe hat damit das Recht der Journalisten gestärkt, ihre Informationsquellen nicht preiszugeben", so Fried von Bismarck, Sprecher des Plenums.
Nach Auffassung der
Mitglieder der Freiwilligen Selbstkontrolle stärkt das Gericht die
Pressefreiheit mit der Feststellung, dass die bloße Veröffentlichung
eines Dienstgeheimnisses nicht ausreiche, Durchsuchungen in
Redaktionen zu begründen.
Zu einem speziellen Problem bei Ermittlungen gegen Journalisten habe sich das Gericht nach Ansicht des Presserats aber leider nicht abschließend geäußert: Die Frage, ob Journalisten Beihilfehandlungen vorgeworfen werden können, wenn ein Dienstgeheimnis bereits verraten ist (sukzessive Beihilfe), wurde verfassungsrechtlich offengelassen. "Wir bedauern, dass sich das Bundesverfassungsgericht zu dieser juristischen Konstruktion im 'Cicero'-Verfahren nicht weiter geäußert hat. Hätte das Gericht diese für verfassungswidrig erklärt, könnten die Strafverfolgungsbehörden mit dem Verdacht einer Beihilfe zum Geheimnisverrat grundsätzlich keine Redaktionen mehr durchsuchen", betonte von Bismarck.
Der Deutsche Presserat, der sich neben der Verteidigung der
Pressefreiheit auch für den unbehinderten Zugang zu
Nachrichtenquellen einsetzt, sieht hier noch dringenden
Handlungsbedarf für den Gesetzgeber. Er empfiehlt der
Bundesregierung, sich den Vorschlägen der Oppositionsparteien sowie
der Journalisten- und Verlegerverbände anzuschließen, Journalisten
von der Beihilfe zum Geheimnisverrat auszunehmen.
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Presserat