Gerichtliche Entscheidung für Popetown keine Überraschung
Archivmeldung vom 04.05.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Musiksender MTV durfte gestern die erste Folge der umstrittenen Zeichentrick-Serie "Popetown" wie geplant ausstrahlen. Am Nachmittag hatte das Landgericht München I einen Antrag des Erzbistums München und Freising auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt.
"Die Richter konnten keine
Gefährdung des öffentlichen Friedens durch die Ausstrahlung der
Sendung feststellen", erklärte die Anwältin von MTV, Jessica Loew aus
dem Berliner Büro der internationalen Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz.
"Die öffentliche Diskussion war zwar kontrovers", sagte Loew
"Juristisch aber war das Ergebnis zu erwarten."
Quelle: Pressemitteilung NOERR STIEFENHOFER LUTZ