Kammergericht Berlin: BILD durfte und darf über Speer-Affäre berichten
Archivmeldung vom 18.04.2011
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Freigeschaltet durch Fabian PittichBILD hat heute einen Teilerfolg im Fall des im September 2010 zurückgetretenen Innenministers Brandenburgs Rainer Speer erzielt: Das Berliner Kammergericht entschied, dass die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts, jede publizistische Nutzung von E-Mails zu verbieten, zu weitgehend war. Dass heißt, BILD durfte und darf über die Affäre berichten. Das Gericht entschied allerdings, dass aus bestimmten persönlichen E-Mails nicht direkt oder indirekt zitiert werden darf.
Speer war nach Berichten über eine Unterhaltsaffäre zurückgetreten. Er gab zu, Vater eines unehelichen Kindes zu sein, für das er jahrelang keinen Unterhalt gezahlt hat. Die Mutter des Kindes bezog stattdessen Unterhalt vom Staat. BILD hatte die Affäre aufgedeckt, darüber berichtet und sich dabei auf E-Mails von Speer und seiner früheren Geliebten bezogen. BILD-Sprecher Tobias Fröhlich: "Wir begrüßen die Entscheidung des Kammergerichts, dass die publizistische Nutzung der E-Mails ausdrücklich erlaubt ist. Dass die Einstweiligen Verfügungen in Bezug auf das direkte oder indirekte Zitieren dennoch bestätigt wurden, halten wir für falsch. Um Klarheit für die Nutzung von Quellen in der journalistischen Arbeit zu bekommen, werden wir diesen Fall im Hauptsacheverfahren und, wenn nötig, bis zur höchstrichterlichen Entscheidung weiter führen."
Bereits der Presserat hatte in der letzten Woche eine Beschwerde in der Sache Speer als unbegründet zurückgewiesen. Das Selbstkontrollorgan der deutschen Presse sah weder bei der Informationsbeschaffung noch in der Berichterstattung selber eine Verletzung des Pressekodex. Außerdem stellte der Presserat fest, dass in diesem Fall eindeutig das öffentliche Interesse das berührte Persönlichkeitsrecht von Rainer Speer überwog.
Quelle: BILD