DFJV begrüßt erste Schadensbegrenzung in BND-Affäre
Archivmeldung vom 15.05.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Bundeskanzleramt hat heute den Bundesnachrichtendienst angewiesen, dass Journalisten nicht mehr eingesetzt werden dürfen, um interne Schwachstellen zu klären.
"Wir betrachten die Anweisung der Bundeskanzlerin als ersten,
willkommenen Schritt zur Schadensbegrenzung", erklärt
DFJV-Vorsitzende Manuela D. Fabro. "Dennoch sehen wir noch weiteren
Handlungsbedarf. So ist im Moment noch unklar, inwiefern die
Bespitzelung von Journalisten zu anderen Zwecken als zur
Eigensicherung des BND ausgeschlossen wird. Auch die Einschränkungen
bei Verfassungsschutz und militärischem Abschirmdienst sind noch
nicht angesprochen."
Der Regierungssprecher, Ulrich Wilhelm, hat Gespräche mit den
Journalistenverbänden angekündigt, um die Möglichkeiten und Grenzen
der Geheimdienstarbeit im Verhältnis zum Journalismus zu klären.
Wie die Süddeutsche Zeitung am Freitag berichtete, hat der
Bundesnachrichtendienst Journalisten in weit größerem Umfang als
bisher bekannt seit Jahrzehnten bespitzelt. Die Informationen gründen
auf einem Bericht des ehemaligen Vorsitzenden Richters am
Bundesgerichtshof, Gerhard Schäfer, der dem Parlamentarischen
Kontrollgremium vorgelegt wurde. Der BND soll laut der Zeitung nicht
nur einzelne Journalisten beschattet, sondern insbesondere auch
Journalisten auf Kollegen angesetzt haben, um Informationen über
deren Arbeit in Erfahrung zu bringen. Schäfer bezeichnet die
Praktiken als "unverhältnismässig" und "eindeutig rechtswidrig". Es
handele sich um einen eklatanten "Eingriff in die Pressefreiheit".
Die Untersuchung des Richters zeigt, dass der Nachrichtendienst
Journalisten Geld für die Bespitzelungen gezahlt hat.
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Fachjournalisten-Verband e. V.