ProSiebenSat.1-Gruppe zieht Konsequenzen aus Prüfung zu Product Placement
Archivmeldung vom 21.12.2005
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie ProSiebenSat.1-Gruppe hat Maßnahmen gegen unzulässiges Product Placement in ihren Programmen beschlossen. Das private TV-Unternehmen zieht damit die Konsequenzen aus der Prüfung zu Schleichwerbung, die eine unabhängige Kommission in den vergangenen Monaten durchgeführt hat.
Auf Grundlage dieser Prüfung
hat der Vorstand der ProSiebenSat.1-Gruppe gestern die verpflichtende
Einführung von "Richtlinien zur Trennung von Werbung und Programm"
für alle Mitarbeiter sowie die Verankerung von "Leitlinien zur
Sicherung der journalistischen Unabhängigkeit der
ProSiebenSat.1-Gruppe" verabschiedet. Außerdem hat sich die
ProSiebenSat.1 Media AG die "Selbstverpflichtung zur Mitwirkung bei
Häufungen von Verdachtsfällen unzulässiger Schleichwerbung"
auferlegt. Die Selbstverpflichtung räumt den zuständigen
Landesmedienanstalten das Recht ein, Vertragsunterlagen durch einen
sachverständigen Wirtschaftsprüfer einsehen und prüfen zu lassen. Der
Vorstand ist mit seinen Maßnahmen auch der Empfehlung der Kommission
gefolgt, eine noch striktere Trennung von redaktionellen Interessen
der Sender einerseits und der kommerziellen des Vermarkters
andererseits vorzunehmen.
Guillaume de Posch, der Vorstandsvorsitzende der ProSiebenSat.1
Media AG, erklärte: "Mit der umfassenden Prüfung und den gestern
verabschiedeten Maßnahmen haben wir konsequent auf die Vorfälle im
Frühstücksfernsehen und beim Regionalfenster 17:30 in Sat.1 reagiert.
Wir können nun davon ausgehen, dass alle Sender der
ProSiebenSat.1-Gruppe frei sind von unzulässigem Product Placement.
Mit den neuen Vorschriften haben wir die Voraussetzung dafür
geschaffen, dass es bei unseren Sendern in Zukunft keine
Schleichwerbung geben wird." Der Vorstandsvorsitzende der
ProSiebenSat.1-Gruppe sagte weiter: "Wir begrüßen die geplanten
Regelungen zu Product Placement im Entwurf der EU-Fernsehrichtlinie.
Damit wird die für uns notwendige Rechtssicherheit geschaffen. Die
Transparenz für den Zuschauer ist gewährleistet, und der deutsche
Markt kann sich an international übliche Regeln angleichen."
Eine unabhängige Kommission aus Anwälten der Rechtsabteilung,
Interner Revision und externen Anwälten hat seit Anfang September
eine umfassende Prüfung zu Product Placement durchgeführt. Untersucht
wurde das gesamte Programm aller Sender der Gruppe über die
vergangenen fünf Jahre.
Die Kommission kommt zu dem Ergebnis, dass es in den vergangenen
fünf Jahren außer im Fall von Worldcom und Connect TV und weiterer
kleinerer Agenturen im Frühstücksfernsehen und im Regionalfenster von
Sat.1 kein systematisch organisiertes Product Placement bei der
ProSiebenSat.1-Gruppe gegeben hat. Die unzulässigen
Produktplatzierungen in Zulieferungen für das Frühstücksfernsehen und
das Regionalfenster 17:30 in Sat.1, hatte die Kommission bereits in
ihrem Zwischenbericht im Oktober dieses Jahres dokumentiert.
Insgesamt beliefen sich die Einnahmen von Sat.1 durch Worldcom von
2000 bis 2004 auf rund 1,3 Millionen Euro, durch Connect TV von 2000
bis 2005 auf rund 1,5 Millionen Euro. Alle noch bestehenden
Geschäftsbeziehungen zu Connect TV und den weiteren Agenturen wurden
umgehend eingestellt, die Geschäftsbeziehung zu Worldcom war bereits
im Jahr 2004 beendet worden. Als weitere Konsequenz aus dem
Zwischenbericht wurde die Abteilung bei Sat.1 aufgelöst, die
rundfunkrechtlich angreifbare Eigenvermarktung betrieben hatte.
Die Kommission hat weiterhin festgestellt, dass es nur in
Einzelfällen zu unzulässiger Produktplatzierung gekommen ist, wie
beispielsweise in der Kochsendung "Zacherl" auf ProSieben. Bei den
ProSieben-Sendungen "SOS Style & Home" und "Sarah & Marc in Love" ist
noch nicht endgültig geklärt, ob es sich um zulässige Ausstattungen
oder verbotene Produktplatzierung gehandelt hat. Als Konsequenz aus
diesen Befunden gibt es künftig bei der ProSiebenSat.1-Gruppe für
alle zulässigen Einbindungen von Werbepartnern wie beispielsweise
Ausstatterhinweisen eine transparente Preisliste.
Einer der Schwerpunkte der Untersuchung lag im Bereich
Themen-Placement. Hier kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass,
soweit Einzelfälle von Themen-Placement stattgefunden haben, in
keinem Fall auf die Redaktion Druck ausgeübt worden ist, sondern
Themen nur dann umgesetzt wurden, wenn es auch eine redaktionelle
Veranlassung gab.
Guillaume de Posch: "Mit der Prüfung wollten wir für unsere
Sendergruppe klären, ob und in welchem Ausmaß Product Placement
stattgefunden hat. Das Ergebnis der Prüfung ist insoweit für uns
akzeptabel, als wir über die Fälle im Frühstücksfernsehen und im
Regionalfenster 17:30 in Sat.1 hinaus kein systematisch organisiertes
Product Placement in unserer Sendergruppe entdeckt haben. Wir haben
freiwillig einen Selbstreinigungsprozess durchlaufen und Maßnahmen
ergriffen, die gewährleisten sollten, dass es bei ProSiebenSat.1
künftig keine unzulässige Form von Produkt-Platzierung mehr geben
wird."
Die "Richtlinien der ProSiebenSat.1 Media AG zur Trennung von
Werbung und Programm einschließlich der Vermeidung verbotener
Schleichwerbung" gelten ab sofort und sind verbindlich für alle
Mitarbeiter. Sie dienen dem Erhalt der journalistischen
Glaubwürdigkeit und sichern die Unabhängigkeit von Einflüssen Dritter
als oberste programmliche Leitlinie ab. Auch die "Leitlinien zur
Sicherung der journalistischen Unabhängigkeit der ProSiebenSat.1-
Gruppe" gelten ab sofort für die gesamte Gruppe. Die Leitlinien
konkretisieren das Verständnis der publizistischen Grundsätze des
Pressekodex des Deutschen Presserats. Sie legen insbesondere fest,
dass redaktionelle Beiträge nicht durch private oder wirtschaftliche
Interessen Dritter oder der Mitarbeiter beeinflusst werden dürfen.
Journalisten der ProSiebenSat.1-Gruppe dürfen beispielsweise keine
direkten oder indirekten Finanzierungs- oder Sachleistungen in
Zusammenhang mit der Berichterstattung entgegennehmen. Dies betrifft
sowohl Kosten für die Berichterstattung als auch Geschenke an
Journalisten. In den Leitlinien ist unter anderem auch enthalten,
dass jeder Mitarbeiter darauf zu achten hat, dass das Verbot der
Programmbeeinflussung, das Schleichwerbeverbot sowie die
Kennzeichnungsverpflichtungen eingehalten werden.
Die "Selbstverpflichtungserklärung der ProSiebenSat.1 Media AG zur
Mitwirkung bei Häufungen von Verdachtsfällen unzulässiger
Schleichwerbung" gilt gegenüber den für ihre Sendeunternehmen
zuständigen Landesmedienanstalten: der Bayerischen Landeszentrale für
neue Medien (BLM), der Landeszentrale für Medien und Kommunikation
Rheinland-Pfalz (LMK) sowie der Medienanstalt Berlin-Brandenburg
(MABB). Die Selbstverpflichtung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.
Danach haben diese Landesmedienanstalten das Recht, bei hinreichenden
Anhaltspunkten für wiederholte Verstöße gegen das Schleichwerbeverbot
Verträge durch einen sachverständigen Wirtschaftsprüfer einsehen und
prüfen zu lassen. Die Vorlagepflicht umfasst alle Verträge, die
Fragen der konkret zu überprüfenden Inhalte des betroffenen
Sendeformats regeln. Mit dieser Selbstverpflichtung will die
ProSiebenSat.1 Media AG Transparenz gegenüber der zuständigen
Landesmedienanstalt sicherstellen.
Quelle: Pressemitteilung ProSiebenSat.1 Media AG