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Jurist will neue GEZ Gebührenregelung per Gericht stoppen

Archivmeldung vom 16.08.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.08.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Logo der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ)
Logo der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ)

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bayern haben den Ruf, als die Gallier Deutschlands besonders widerborstig zu sein. Daher wundert es einem wenig, dass nun ein Passauer dem neuen Finanzierungsmodell von ARD und ZDF einen Riegel vorschieben will.

Der Jurist Ermano Geuer will mit einer Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München die Neuregelung im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag stoppen.

Demnach sollen, so der Beschluss der Länder, ab 1. Januar 2013 alle Haushalte und Betriebe eine Abgabe zahlen – unabhängig davon, ob sie überhaupt Fernseher, Radios oder internetfähige Computer und Smartphones besitzen.

Damit soll die bisher gerätebezogene Gebühr abgelöst und die Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen vor dem Hintergrund der sinkenden Zahl an Gebührenzahlern gesichert werden.

Das Argument des Juristen aus Niederbayern: Die Neuregelung verletze den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung. Es handele sich um eine sachlich ungerechtfertigte Pauschalierung, argumentiert der Kläger, der wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht der Universität Passau ist.

Die bundesweiten Folgen bei einem eventuellen Erfolg der Klage sind noch nicht zu abzusehen.

Quelle: konsumer.info (News4Press)

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